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Fahrerflucht: Angst vor Konsequenzen verursacht Kurzschlussreaktion

Am Dienstag gab es in Österreich gleich zwei Unfälle mit Fahrerflucht: Während die Sache in Lustenau, mit einem defekten Scheinwerfer relativ glimpflich endete, wurden in der Steiermark drei Personen schwer verletzt, einer davon schwebt in Lebensgefahr.

Der erst 17-jährige Lenker ist seit dem Unfall verschwunden. ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger ortet unterschiedliche Ursachen, warum ein Lenker nach einem Unfall nicht anhält: “Unfälle, in die man verwickelt ist, stellen für Autofahrer eine Stresssituation dar. Manche geraten in Panik und reagieren mit Verdrängung, Verleugnung und flüchten. Andere treffen die Entscheidung rational. Sie fürchten strafrechtliche oder persönliche Konsequenzen. In beiden Fällen sieht der Kraftfahrer in der Flucht den einzigen Ausweg.” Dabei ist Flucht auf jeden Fall die falsche Reaktion. “Die richtige Reaktion des Unfalllenkers kann für das Opfer lebensentscheidend sein”, gibt die ÖAMTC-Expertin zu bedenken.

Angst vor Konsequenzen 

Ausgelöst wird die Reaktion durch die Bedrohung, die der Betroffene in dem Moment wahrnimmt. “Viele fürchten Unannehmlichkeiten und negative Konsequenzen – von Seiten des Arbeitgebers, des Partners, von Eltern und Freunden oder vom Fahrzeughalter, wenn man mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs war”, erklärt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin. Bei anderen sind es finanzielle Sorgen wie die Angst vor dem Verlust des Versicherungsstatus der Kfz-Versicherung (Bonusstufe), die eine Kurzschlussreaktion auslösen. Aber auch das Verdecken von anderen Straftaten – insbesondere Fahren unter Alkoholeinfluss – ist häufig Ursache für Fahrerflucht.

Im Jahr 2010 wurden in Österreich drei Personen bei Fahrerflucht-Unfällen getötet, 2.017 wurden verletzt, 12 Prozent davon schwer. Insgesamt gab es im Vorjahr 1.768 Fahrerflucht-Unfälle mit Personenschaden, die meisten davon in Wien (324), gefolgt von der Steiermark (319), Oberösterreich (277), Niederösterreich (254), Tirol (179), Kärnten (158), Salzburg (155), Vorarlberg (75) und dem Burgenland (27). (Quelle: Statistik Austria).

Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

“Prinzipiell ist jeder Mensch zu Erster Hilfe verpflichtet. Rechtlich wird unterlassene Hilfeleistung bei einem Unfallverursacher aber anders gewertet als bei jemandem, der zufällig am Unfallort vorbeikommt”, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer. Als fahrerflüchtig gilt, wer einen Unfall verursacht und eine verletzte Person im Stich lässt. “Dabei ist zu beachten, dass bereits das Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht gilt”, betont Achrainer. Wird ein Fahrerflüchtiger ausfindig gemacht, so muss er mit rechtlichen Folgen rechnen. “Neben hohen Geldstrafen und dem Entzug der Lenkberechtigung drohen einem fahrerflüchtigen Lenker je nach Unfallfolge bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe”, warnt der ÖAMTC-Jurist. Außerdem kann in diesem Fall die Haftpflichtversicherung das an den Geschädigten ausbezahlte Geld vom fahrerflüchtigen Lenker zurückfordern.

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