Erst mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl haben Gendarmeriebeamte am Dienstag die Kontrolle eines Lkw fortsetzen können. Vermutet wurden falsche Frachtpapieren, die die Gendarmen dann tatsächlich im Führerhaus sicherstellen konnten. Zuvor hatte der aus Vorarlberg stammende Fahrer den Zutritt zu seinem Fahrzeug verweigert.
Hintergrund ist das auf der Reschenbundesstraße bestehende Lkw-Fahrverbote, von dem nur Fahrzeug ausgenommen sind, die in der Region be- und entladen werden. Aus den ursprünglich vorgelegten Frachtpapieren ging hervor, dass die Ware – 24 Tonnen Stabstahl – in Albare di Costermano geladen wurde.
Falscher Entladeort
Als Empfänger bzw. Entladeort war Bludesch im Frachtbrief eingetragen. Mit diesem vorgelegten Frachtbrief wäre der Lenker berechtigt gewesen, die Reschenstraße zu befahren, da der Beladeort innerhalb der berechtigten Zone der Verordnung über das Reschenfahrverbot liegt.
Fahrtenschreiberblätter
Anschließend führte der Beamte eine Ladungskontrolle zur Überprüfung der Ladungssicherung durch. Dabei stellte der Beamte fest, dass die Ladung nicht den Vorschriften entsprechend gesichert war.
Weiters konnte bei der Kontrolle der Ladung, laut angebrachten Packzetteln festgestellt werden, dass die Ladung in Gazoldo geladen wurde. Dies konnte auch anhand der Fahrtenschreiberblätter festgestellt werden.
Mit einer freiwilligen Nachschau im Führerhaus war der Lenker nicht einverstanden. Er habe dem Beamten zu verstehen gegeben, dass ihm der Firmenchef verboten habe, die Gendarmen in das Führerhaus zu lassen.
In einer Straßenkarte, welche sich auf der Mittelkonsole befand, konnten die Beamten den Originalfrachtbrief samt Lieferschein sicherstellen. Auf Grund des dort vermerkten Beladeortes Gazoldo wäre der Lenker nicht berechtigt gewesen, die Route zu befahren.
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