Dem Feldkircher Gerichtsbeamten Harald S. (50), der nach einem über ein Jahr dauernden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs angeklagt wurde, könnte der Prozess am Landesgericht Salzburg gemacht werden. Die Verteidigung hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) in Wien steht noch aus. Ursprünglich sollte der Prozess, bei dem auch Gerichtspräsident Heinz Bildstein als Zeuge aussagen wird, in Innsbruck über die Bühne gehen. Wie berichtet, hatte sich die Feldkircher Richterschaft für befangen erklärt. Aufgrund des Antrags der Verteidigung sei der vorliegende Delegierungsantrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck aber obsolet, sagte OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann auf VN-Anfrage. Wenn schon delegiert wird, dann konsequenterweise an ein Gericht in einem anderen Sprengel, fordert Martin Mennel, Vertreter des Beschuldigten. Schließlich wolle das Gericht jeden Anschein von Befangenheit vermeiden.
Wie berichtet, wird dem seit August 2009 suspendierten Strafkanzlei-Leiter vorgeworfen, er habe über einen Zeitraum von 14 Jahren (bis Juli 2009) Aktenkopien für Verfahrensbeteiligte hergestellt, diese teilweise über den amtlichen Postversand verschickt und sich dafür über 400.000 Euro auf ein privates Konto überweisen lassen. Der vorgeworfene Sachverhalt werde teilweise eingestanden, so Mennel. Ob ein strafbares Verhalten im Sinne der Anklage vorliegt, wird noch zu klären sein.
(VN)
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