Fortpflanzungsgesetz neu: IVF-Experte ortet Probleme in der Anonymisierung
Seit dem 1. Jänner 2015 dürfen lesbische Paare mithilfe einer Fremdsamenspende eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Das hat der Verfassungsgerichtshof so entschieden, am 21. Jänner hat der Nationalrat deshalb das Fortpflanzungsmedizingesetz angepasst und beschlossen. Zu den Neuerungen gehört auch die Eizellenspende, die nun gespendet und im Reagenzglas befruchtet werden darf und die Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik, mit der ein Embryo auf Erbkrankheiten untersucht wird, in bestimmten Fällen.
Anonymisierung von Spenderinnen wünschenswert
Univ. Doz. Dr. Nicolas Zech, Leiter des IVF Zentrums Zech in Bregenz (weitere mit Niederlassungen gibt es in Salzburg, Tschechien, Südtirol, Liechtenstein und der Schweiz, Anm. d. Red.), sieht das neue Gesetz als Fortschritt: “Es ist erfreulich, dass eine Liberalisierung eintritt. Ich würde das aber noch viel weitläufiger empfehlen.” Der Experte meint damit die fehlende Anonymisierung potenzieler Samen- und Eizellenspenderinnen. Deshalb werde es in Österreich nach wie vor sehr schwierig sein entsprechende Spenderinnen zu finden. Für Zech sollte die Anonymisierung daher eine Entscheidung des Kinderwunschpaares und der Spenderinnen sein.
Ein Eingriff in die Natur
Die Auflagen des neuen Fortpflanzungsgesetzes sind nämlich vielfältig. So darf neben der fehlenden Anonymisierung die Spenderin einer Eizellenspende nicht älter als 30 Jahre alt sein und die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre. Eine Vermittlung oder Kommerzialisierung von Eizellen der Spenderin bleibt verboten. Für Salzburgs Erzbischof Franz Lackner ein Eingriff in die Natur. Man dürfe Anfang und Ende des Lebens nicht allein den medizinisch-technischen Möglichkeiten unterwerfen.
PID mit strengen Auflagen
Ähnlich sieht die katholische Kirche in Österreich die nun erlaubte Anwendung der Präimplantationsdiagnostik. Ihre Einführung würde die Tötung menschlichen Lebens legalisieren und zu einer neuen Dimension der Diskrimination von Menschen aufgrund genetischer Veranlagung führen, heißt es in einer Stellungnahme zum neuen Gesetz. PID diene immer nur zum Aussortieren, nie aber zur Heilung. Doch auch die PID ist streng reglementiert und nur bei gewissen Voraussetzungen erlaubt, informiert Zech: “Zum Beispiel bei einem Kinderwunschpaar, das bereits mehrere negativen IVF-Zyklen hinter sich hat und die entsprechenden Befunde auf genetische Ursachen hindeuten.”
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