Vertreter von Gemeinden sowie der islamischen und katholischen Religionsgemeinschaft arbeiten derzeit die Bedingungen für eine überregionale Begräbnisstätte aus, Montagnachmittag wird ein Zwischenbericht vorgestellt.
Während in den benachbarten Ländern wie Tirol, St. Gallen oder Baden-Württemberg nur regionale Lösungen mit einzelnen Gräberfeldern auf bestehenden Friedhöfen getroffen wurden, geht man in Vorarlberg einen anderen Weg.
Gleiches Recht für alle Religionen
Durch das Islamgesetz von 1912 steht den Muslimen als Angehörige einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft das Recht auf eine entsprechende Beerdigung und damit auch die Errichtung und die Erhaltung von konfessionellen Friedhöfen zu.
Für die rituellen Fragen sorgt ein eigens geschaffenes muslimisches Gremium. Die Finanzierung und Verwaltung der Begräbnisstätte sollte analog zur generellen Praxis im Land erfolgen, sagt der Sprecher der Initiativgruppe Islamischer Friedhof, Attila Dincer.
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