Bei zwei Schwerpunktaktionen in Vorarlberg hat die Polizei am vergangenen Samstag 15 Autolenkern wegen einer Bewusstseinsbeeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen die Weiterfahrt untersagt. Für Verkehrsteilnehmer unter Drogen- und Alkoholeinfluss kann dieser mitunter schwere Folgen haben. “Die Konsequenzen sind unterschiedlich”, erklärt ÖAMTC-Experte Jürgen Wagner im VOL.AT-Interview. Es komme dabei nicht nur auf die Art des Führerscheines an, sondern auch darauf wie beeinflusst man durch den Konsum sei. “Bei Probeführerscheinbesitzern ist die Sache sehr prekär”, so Wagner. Schon bei 0,1 Promille kann die Probezeit verlängert werden, Geldstrafen können fällig werden und es kann auch ein Führerscheinentzug erfolgen.
Von Geldstrafe bis Führerscheinentzug
“Grundsätzlich wird nicht unterschieden, was den Alkoholisierungs- und den Beeinflussungsgrad angeht”, weiß der Experte. Ab einem Wert von 0,5 komme es zu einer Geldstrafe. Ein Führerscheinentzug erfolge erst ab 0,8 Promille, trotzdem handle es sich um einen Vormerkdelikt. Mit zwei bis drei solchen Delikten werde eine Nachschulung verordnet. “Die Nachschulung wird dann 660 Euro kosten. Das wird dann ganz schön teuer – und das neben der Geldstrafe und dem Führerscheinentzug, der einen erwartet”, verdeutlicht Wagner.
Objektive Messmethoden für Drogen
Anders als bei einer Alkoholbeeinflussung bestimmt beim Drogenkonsum der Amtsarzt die Fahrtüchtigkeit. Dazu kommt laut dem Experten auch, dass Drogen wesentlich länger nachweisbar seien. “Hier geht es darum Messinstrumente zu schaffen, die die wirkliche Beeinflussung bestimmen können”, so Wagner. “Da braucht es objektive Messmethoden”, wie etwa den Alkomaten. Bei Drogen gebe es zwar bisher den Urin- und Bluttest sowie den “Haschomaten”, das Ziel müsse aber weiterhin sein, dass ordentlich messbare Ergebnisse zustande kommen.
Nachschulung und Untersuchung
“Bei einem Coaching wird auf den Probanden positiv eingewirkt”, so der ÖAMTC-Experte. “Das ist mit 150 Euro relativ schnell erledigt.” Bei einer Nachschulung handelt es sich hingegen tatsächlich um Tests und Untersuchungen, “damit man sich danach auf der Straße gut benimmt”. Eine verkehrspsychologische Untersuchung, diese koste um die 350 Euro, beinhalte einen Computertest, um die Tauglichkeit und Kenntnis der Verkehrsregeln festzustellen. Es werde zudem im Gespräch auf das Fehlverhalten eingegangen.
Für Falschgemachtes einstehen
Hartnäckigkeit und Unbelehrbarkeit sind nach einem Führerscheinentzug der falsche Weg: Wer seinen Führerschein wiederbekommen wolle, solle sich den Maßnahmen stellen, seine Strafen bezahlen, für das Falschgemachte einstehen “und das schlussendlich nie wieder machen”. “Aber grundsätzlich kann man nur eines tun, damit man ihn gar nicht erst verliert: Sich nur ohne Drogenbeeinflussung und Alkohol hinters Steuer setzen”, betont Jürgen Wagner abschließend. (VOL.AT)
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