Text von Matthias Rauch (VN)
Dies setze aber voraus, dass man auch weiterhin einen wirkungsvollen Impfstoff vorweisen kann wie auch die Notwendigkeit, die Pandemie einzudämmen. "Man muss nicht sehenden Auges in eine neuerliche, möglicherweise noch schwerere Welle rennen", verteidigt er das Recht des Staates auf eine vorsorgliche Regelung.
Problematisch ist aus der Sicht des Juristen vor allem, dass das Gesetz eine Abweichung vom Verwaltungsverfahrensrecht.
Solche Abweichungen sind besonders zu rechtfertigen und nur selten zulässig. Dieser wurde wohl gewählt, um die Behörden mit möglichst wenigen Berufungsverfahren zu belasten. "Ob das ein sachlicher Grund ist, kann jeder für sich selber beurteilen", verweist er auf die Untiefen der Juristerei.
Dass die Impfpflicht nur für Volljährige gilt, sieht er bereits als Zugeständnis an mögliche Einwände gegen den Gesetzestext.
Wie viel Nutzen hätte ein Volksbegehren gegen die Impfpflicht?
Kann man sich beim Hausarzt ein Attest gegen die Impfung holen?
Die ganze Sendung vom Donnerstag
Die Sendung "Vorarlberg LIVE" ist eine Kooperation von VOL.AT, VN.at, Ländle TV und VOL.AT TV und wird von Montag bis Freitag, ab 17 Uhr, ausgestrahlt. Mehr dazu gibt's hier.
(VOL.AT)
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