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Exotische Königsnatter in Dornbirn

Nicht schlecht staunte am Donnerstag Herr Unterkofler als Dornbirn, als er in seinem Keller eine schwarz-weiss gescheckte, über 30 Zentimeter lange Schlange vorfand.

Beherzt bugsierte er das zierliche Tier in eine Plastikdose und brachte es in die inatura. Die auffällige Zeichnung und die Kopfform des Tieres machten dem inatura – Fachberater Klaus Zimmermann die Bestimmung des Reptils leicht. “Bei den meisten anderen exotischen Schlangen überlasse ich die Artbestimmung lieber tatsächlichen Schlangenexperten”, meinte er schmunzelnd.

Die Schlange, eine “harmlose” Kalifonische Königs- oder Kettennatter (Lampropeltis getula californiae), ist vermutlich ihrem Besitzer entlaufen oder wurde ausgesetzt. Im Freien ist es bei uns für diese Reptilienart eher noch zu kalt. Das Tier wird alsbald in fachmännische Pflege übergeben.

Die Kalifornische Kettennatter stammt ursprünglich aus Amerika, sie lebt dort in Wüsten- und Steppengebieten von Nevada, Oregon, Utah und Arizona. Bei uns können diese Tiere in entsprechend klimatisierten Terrarien gehalten werden. Diese Schlangen werden über 1 m lang (selten 1,30 m). Sie ernähren sich von Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien und Jungvögeln. Die Beute wird umschlungen oder gegen einen harten Gegenstand gedrückt und dann teilweise in noch lebendigem Zustand verschluckt. In Amerika werden diese Kettennattern übrigens sehr geschätzt, weil sie auch kleinere Klapperschlangen fressen. Sie haben offenbar kein Problem mit dem starken Gift der Klapperschlangen.

Wird die Kettennatter gereizt, beginnt sie aufgeregt mit ihrem Schwanz zu vibrieren. Vermutlich hat sie dieses Verhalten von den Klapperschlangen übernommen. In diesem Erregungszustand ist das Tier ziemlich beissfreudig und kann wie unsere Ringelnattern auch ein übelriechendes Sekret ausstossen.

Die Haltung von Kalifornischen Kettennattern ist in Vorarlberg erlaubt, allerdings ist der Besitz dieser exotischen Reptilien der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. Der Amtstierarzt ist dann befugt, bei einem Lokalaugenschein die Haltungsbedingungen der Schlange sowie die Befähigung des Besitzers zur tiergerechten Haltung des Exoten zu überprüfen. (Quelle: inatura)

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