Wenn der Angeklagte noch einmal in der Öffentlichkeit onaniere und damit andere Menschen belästige, müsse er ins Gefängnis, sagte Richter Richard Gschwenter am Ende der Verhandlung. Der Angeklagte gab zu, dass er im Juni an vier verschiedenen Tagen in Bregenz an öffentlichen Plätzen vor Mädchen und jungen Frauen onaniert hat. Der 19-jährige Afghane räumte auch ein, dass er beim letzten Vorfall eine junge Frau kurz festgehalten hat.
Rechtskräftig
Wegen öffentlicher geschlechtlicher Handlungen und versuchter Nötigung wurde der unbescholtene Asylwerber gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 600 Euro (150 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwalt Simon Steixner waren mit der richterlichen Entscheidung einverstanden.
Strafbestimmend war die versuchte Nötigung mit dem Festhalten der jungen Frau. Dafür sieht das Strafgesetzbuch bis zu ein Jahr Haft vor. Die mögliche Höchststrafe für das öffentliche Onanieren hätte sechs Monate Gefängnis betragen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet sieben Monaten Haft. Er habe juristisch gesehen eine strenge Strafe verhängt, merkte Richter Gschwenter an.
Therapie
Der Angeklagte muss weiterhin Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und die begonnene Psychotherapie fortsetzen. Sollte er die Weisungen während der Bewährungszeit von drei Jahren nicht befolgen, würde die bedingte Haftstrafe doch noch vollzogen werden.
Vor der Polizei hatte der 19-Jährige die Vorwürfe noch bestritten. Vor Gericht legte der von Manuel Dietrich verteidigte Angeklagte jedoch ein Geständnis ab. Vor zwei Jahren wurde gegen den Flüchtling schon einmal ein Strafverfahren durchgeführt, weil er in der Öffentlichkeit vor anderen Personen onaniert hatte. Damals kam er mit einer Diversion und den Weisungen davon, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und sich einer Psychotherapie zu unterziehen.
Alkohol
Er habe die ihm vom Psychiater verschriebenen Tabletten abgesetzt und zudem zu viel Alkohol getrunken. Deshalb sei er als Exhibitionist rückfällig geworden, sagte der Angeklagte gestern vor Gericht. Inzwischen trinke er aber keinen Alkohol mehr.
Am 26. Juni war der Beschuldigte von der Polizei einvernommen worden. Danach betätigte er sich trotzdem am selben Tag vor einer Gruppe von Mädchen noch einmal als Exhibitionist.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.