Der Angeklagte war bis zu seiner Suspendierung als Oberarzt am Wiener AKH tätig. Er soll in seiner Privatpraxis von einem aus Griechenland stammenden Patienten 40.000 Euro kassiert haben und diesem dafür versprochen haben, er werde ihn auf die Lungentransplantationsliste im AKH setzen bzw. vorrangig behandeln lassen. Der Mediziner – ein Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und Pulmologie – war allerdings gar nicht auf der Abteilung für Thoraxchirurgie tätig.
Der Angeklagte bekennt sich “nicht schuldig”. Von einer Lungentransplantation sei nie die Rede gewesen, hatte er beim Verhandlungsauftakt betont. Er habe aber den 68 Jahre alten Lungenkranken intensiv als Wahlarzt behandelt, mit Spezialisten am AKH den Fall ausführlich und unter Einbeziehung von CT-Bildern und Labor-Befunden diskutiert und dafür eine gerechtfertigte Akonto-Zahlung von 20.000 Euro erhalten.
Klage gegen ehem. Oberarzt des Wiener AKH: Zeuge wirkte unglaubwürdig
Dass der griechischen Familie darüber hinaus Geld abgeknöpft wurde, führten der Arzt und sein nunmehriger Verteidiger Wolfgang Blaschitz auf einen mitangeklagten vorbestraften Betrüger zurück. Dieser habe dem Sohn des Lungenkranken mit den Worten “Willst du, dass dein Vater stirbt?” die Notwendigkeit von weiteren Zahlungsflüssen in Richtung des Arztes suggeriert und das Geld kassiert, ohne dass der Mediziner davon wusste, weitere Beträge verlangt und solche auch nicht erhalten hätte.
Am zweiten Verhandlungstag behauptete nun ein enger Freund des Mitangeklagten, er selbst habe dem Angeklagten Geld für die “Sonderbehandlung” seiner Frau und seines Vaters zugesteckt bzw. zustecken müssen. Die Ehefrau habe ihn 1.000 Euro, der Vater 6.000 Euro gekostet. Nicht weniger als insgesamt 60.000 Euro habe der Angeklagte in seinem Beisein für die Behandlung der Ehefrau des Mitangeklagten kassiert, wobei ein Drittel der Summe er, zwei Drittel sein Vater in Form eines Freundschaftsdienstes aufgebracht hätten, gab der Zeuge zu Protokoll.
Ungeachtet mehrfacher Vorhalte von Richter Christian Böhm, dass er als Zeuge zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet sei, blieb der Mann in seiner mehrstündigen Befragung bei seinen Angaben. Dabei widersprach er in zentralen Punkten – etwa hinsichtlich des Orts der angeblichen Geldübergabe – seiner eigenen Aussage vor der Polizei, wobei er diese seinerzeit am Ende sogar zur Gänze als inhaltlich unrichtig zurückgenommen hatte.
Nachdem die vorgesehene Verhandlungsdauer um mehr als eine Stunde überschritten war, wurde der Prozess am Nachmittag neuerlich vertagt. Ein geladener Zeuge konnte aufgrund der vorgerückten Stunde nicht mehr vernommen werden und wurde nach Hause geschickt. Zusätzlich beantragten der Staatsanwalt und der Verteidiger die Ladung und Anhörung weiterer Zeugen.
(APA/Red)
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