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Ex-Partnerin vor Haus erstochen: Prozess in Wiener Neustadt

Das Urteil wird für Dienstag erwartet.
Das Urteil wird für Dienstag erwartet. ©APA/SOPHIA KILLINGER
Am Montag startet für jenen 43-jährigen Mann ein Mordprozess, der seine Ex-Partnerin im Jänner erstochen haben soll. Ein Urteil wird für Dienstag erwartet.
Mutmaßlicher Täter geständig
42-Jähriger hatte "Filmriss"
Mann soll eingewiesen werden

Wegen Mordes an seiner Ex-Partnerin steht ab Montag ein 43-Jähriger in Wiener Neustadt vor einem Schwurgericht. Der Angeklagte soll die 50-Jährige im Jänner vor ihrem Haus erstochen haben. Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt, ein Urteil soll es am Dienstag geben. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Mann lebenslange Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

NÖ: Mann lauerte Ex-Partnerin auf

Der Niederösterreicher soll seiner früheren Lebensgefährtin am Abend des 9. Jänner vor ihrem Wohnhaus im Bezirk Wiener Neustadt-Land aufgelauert und sie mit einem Outdoor-Messer angegriffen haben. Der Frau wurden 15 Stiche zugefügt. Der Mann war laut Anklage mit 1,85 Promille mittelstark alkoholisiert. Der Beschuldigte gab zu, dem Opfer die Verletzungen zugefügt zu haben, kann sich aber laut seiner Aussage nicht an die Details erinnern. Einem Gutachten zufolge war der 43-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Der Mann leidet an einer Persönlichkeitsstörung. Die Staatsanwaltschaft hat wegen "massiver Rückfallgefahr" die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch beantragt.

43-Jähriger muss sich wegen mehrerer Delikte verantworten

Der 43-Jähriger muss sich in dem Prozess am Landesgericht auch wegen anderer Delikte, darunter beharrliche Verfolgung, gefährliche Drohung und schwere Nötigung, verantworten. Der Beschuldigte soll laut Anklage durch Stalking-Handlungen nach Beendigung von Beziehungen aufgefallen sein. Wegen beharrlicher Verfolgung zum Nachteil einer anderen Ex-Partnerin und Körperverletzung wurde er jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt.

(APA/Red)

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