Brandstetter hatte in der Causa der Übernahme des Millionenhonorars für den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher im Auftrag der Landesholding ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob die Holding in die von Jörg Haider und Josef Martinz mit Birnbacher geschlossene Honorarvereinbarung eintreten darf, ob also die Begleichung des – damals noch zwölf Millionen Euro ausmachenden – Honorars durch die Holding rechtlich zulässig ist. Um die Höhe des Honorars ging es bei dieser Expertise nicht. Der Justizminister ist am nächsten Freitag gleich als erster Zeuge an der Reihe.
Dobernig wird von Staatsanwalt Bernhard Weratschnig Beitrag zur Untreue vorgeworfen. Er fungierte zur Zeit der Auszahlung des Honorars an Birnbacher als Büroleiter von Landeshauptmann Haider. Der Ankläger geht davon aus, dass Dobernig wusste, dass das Honorar überhöht war, der Angeklagte bestreitet dies.
Martinz, der in der Causa Birnbacher illegale Parteienfinanzierung gestanden hatte, gab sich am Landesgericht Klagenfurt bei der Befragung durch Richter Christian Liebhauser-Karl zugeknöpft.
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