Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat. Nach dem Vorfall wurden zwei gleichaltrige Personen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagt. Es handelte sich um den Kranführer und seinen unmittelbaren Vorgesetzten, einen Stützpunktleiter der ÖBB. Der Kranführer ist in der Zwischenzeit gestorben.
Der Prozess begann im Oktober 2011. Die zwei Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Den Schilderungen des Kranführers zufolge, der den Schienenmanipulator bediente, bewegte sich der Greifarm ohne seinem Zutun, obwohl er vorher den Motor des Baufahrzeuges ausgeschaltet hatte. Eine Schwenkbegrenzung habe er nicht verwendet.
Der Verteidiger des Stützpunktleiters hatte erklärt, dass sein Mandant zwar formell der Dienststellenleiter gewesen sei, “er hatte aber nur mit der Disposition zu tun, nicht aber mit technischen Details”. Der Schaden, den die ÖBB Infrastruktur Betriebs AG geltend machte, belief sich auf 1,1 Mio. Euro.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.