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Ex-ÖBB-Mitarbeiter nach Zugunfall freigesprochen

Im fortgesetzten Prozess um einen Zugunfall mit 19 Verletzten am 29. April 2010 in St. Johann im Pongau ist am Dienstag ein damaliger ÖBB-Mitarbeiter (52) aus Niederösterreich freigesprochen worden. Ein ausschwenkender Greifarm eines Schienenbaufahrzeuges hatte die Fensterscheiben einer S-Bahn-Garnitur der ÖBB am benachbarten Gleis regelrecht aufgeschlitzt. Drei Fahrgäste wurden schwer verletzt.


Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat. Nach dem Vorfall wurden zwei gleichaltrige Personen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagt. Es handelte sich um den Kranführer und seinen unmittelbaren Vorgesetzten, einen Stützpunktleiter der ÖBB. Der Kranführer ist in der Zwischenzeit gestorben.

Der Prozess begann im Oktober 2011. Die zwei Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Den Schilderungen des Kranführers zufolge, der den Schienenmanipulator bediente, bewegte sich der Greifarm ohne seinem Zutun, obwohl er vorher den Motor des Baufahrzeuges ausgeschaltet hatte. Eine Schwenkbegrenzung habe er nicht verwendet.

Der Verteidiger des Stützpunktleiters hatte erklärt, dass sein Mandant zwar formell der Dienststellenleiter gewesen sei, “er hatte aber nur mit der Disposition zu tun, nicht aber mit technischen Details”. Der Schaden, den die ÖBB Infrastruktur Betriebs AG geltend machte, belief sich auf 1,1 Mio. Euro.

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