Die Geschworenen zogen sich kurz nach 10.00 Uhr zur Beratung zurück und fällten nach rund einer Stunde ein einstimmiges Urteil. Er wisse nicht mehr, was ihm damals durch den Kopf gegangen sei, aber er habe die Frau umgebracht, so der Angeklagte zuvor in seinem Schuldbekenntnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Täter versuchte, Tat zu vertuschen
Der 26-Jährige soll die Frau im vergangenen August nach einem Streit um die gemeinsame vier Monate alte Tochter in einer Wohnung des SOS-Kinderdorfs in Dornbirn getötet haben. Im Zuge einer Auseinandersetzung schlug der Mann die 21-Jährige. Diese attackierte ihn daraufhin mit einem Küchenmesser und verletzte ihn leicht. Der Mann nahm ihr das Messer ab und würgte sie, bis sie sich nicht mehr rührte. Im Anschluss unternahm der Angeklagte Vertuschungsversuche, gegenüber der Polizei gab er die Tat dann aber zu.
Experte: Ihm war bewusst, dass Ex-Freundin sterben könnte
Gehört wurden insgesamt acht Zeugen, darunter auch die Schwester des Opfers, die die heute einjährige Tochter des Ex-Paares aufzieht. Gerichtsmediziner Richard Scheidhauer wurde dazu befragt, wie lange der Mann die Frau gewürgt hatte. Der Angeklagte hatte vor der Polizei angegeben, er habe etwa fünf Minuten zugedrückt. In der Obduktion habe sich das nicht mehr feststellen lassen, aber “drei Minuten können völlig ausreichen, um den Tod zwingend herbeizuführen”, so der Experte. Hätte der Mann das Würgen vorher eingestellt, hätte das Leben der Frau gerettet werden können. Ihm sei klar gewesen, dass seine Ex-Freundin sterben könnte, wenn er weiter zudrücke, so der 26-Jährige.
Nach Bosnien gesandt
Vor Gericht wurde auch die schwierige Situation und das soziale Verrohen des Angeklagten erörtert. Als Kind wurde ihm demnach wenig Beachtung geschenkt. Als er die Schule zu schwänzen begann und Einbrüche beging, sandte ihn der Vater im Alter von 14 Jahren zurück nach Bosnien, wo der junge Mann ganz auf sich gestellt bis zum Alter von 24 Jahren blieb. Mit Touristenvisa kehrte er immer wieder für mehrere Monate nach Österreich zurück. Neben dieser Perspektivlosigkeit war wohl auch die Eifersucht des Mannes ein Grund, warum sich die 21-Jährige kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes von dem 26-Jährigen trennte.
Soziale Verrohung mildernd
Die Kinderdorf-Mutter der Toten – die 21-Jährige war im SOS-Kinderdorf Dornbirn aufgewachsen und im Oktober 2011 dort in eine Mietwohnung gezogen – die Schwester des Opfers und eine Freundin der Frau berichteten von wiederholten Eifersuchtsszenen. Der Mann soll auch SMS mit Todesdrohungen an die Frau geschickt haben. Verteidiger Simon Mathis bestritt eine Mordabsicht seines Mandanten nicht, bat die Geschworenen aber, das Geständnis des Mannes zu berücksichtigen. Staatsanwalt Karl Wild erklärte, er fordere nicht die Höchststrafe, weil der Angeklagte sich schon im Ermittlungsverfahren reumütig geständig gezeigt habe und er dem Mann nicht jede Perspektive nehmen wolle. Der Anwalt der Schwester des Opfers forderte 9.000 Euro von dem Angeklagten. Diese Forderung erkannte der Mann an.
Richter: Einer der brutalsten Morde in Vorarlberg
Die Geschworenen befanden den 26-Jährigen nach einstündiger Beratung einstimmig für schuldig. Richter Peter Mück erklärte, man verkenne nicht, dass es sich um einen der brutalsten Morde in Vorarlberg gehandelt habe. Man habe dennoch keine lebenslange Haftstrafe verhängt, weil sich der Angeklagte geständig gezeigt habe. Zudem habe man die soziale Verwahrlosung des Angeklagten berücksichtigt. Verteidiger Simon Mathis erbat Bedenkzeit. Staatsanwalt Karl Wild gab keine Erklärung ab. Der Angeklagte nahm die Entscheidung des Gerichts gefasst auf.
(APA/VOL.AT/Christiane Eckert)
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