AA

Ex-Freiheitlicher muss vor den Richter

Feldkirch, Bludenz - Im Mittelpunkt des für Freitag, 7. Mai anberaumten Prozesses steht Karl Mayrhofer aus Bludenz. Nach einem Bericht der VN am 10. Februar dieses Jahres waren von der Sicherheitsdirektion (SID) "Ermittlungen hinsichtlich des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz, Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren" eingeleitet worden.
Mayrhofer-Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft
Weixlbaumer: VOL Live-Interview
FP-Stadtparteiobmann im O-Ton
FP-Allgäuer im Interview
Mayrhofer in diversen Foren

Damit wird sich der Bludenzer vor Richter Othmar Kraft am Landesgericht verantworten müssen. Dies bestätigt Staatsanwalt Reinhard Fitz auf Anfrage der VN.

Postings von “Museln & Nazis”

Hintergrund für die Anklage bilden bekannt gewordene Postings Mayrhofers in Foren und Blogs im Internet. Dabei hatte der Bludenzer seine Geisteshaltung in Sachen Islam und Ausländer in der Tat unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Ein Beispiel: “Von Museln als Nazi bezeichnet zu werden, empfinde ich als Auszeichnung. Dann wissen sie wenigstens, zu was man noch fähig wird und auch fähig sein muss. Es gibt europaweit nur mehr die Gewaltoption”, teilte er der Userschaft in einem Blog auf der Homepage von”SOS Österreich” mit. Oder:”Eine Regierung, die nicht imstande ist, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen, gehört mit nassen Fetzen verjagt.” Im Gespräch mit den VN bestätigte Mayr­hofer quasi als Draufgabe auch noch seine Einträge in besagten Foren am globalen Daten-Highway. Und zwar mit den Worten:”Eine Meinung ist zumutbar.”

FPÖ warf Mayrhofer aus Partei

Bei Vorarlbergs Freiheitlichen, welche in der Alpenstadt mit Mayrhofer am vierten Listenplatz in die Gemeindewahlen ziehen wollten, schrillten die Alarmglocken. Bereits wenige Stunden, nachdem die Internet-Einträge Mayrhofers bekannt geworden waren, zog die Partei harte Konsequenzen: der Bludenzer wurde nach einer eilends einberufenen Sitzung unter der Führung des Bludenzer Parteichefs Joachim Weixlbaumer („Mit braunem Gedankengut haben wir nichts am Hut”) von der blauen Gemeindewahlliste gestrichen und musste auch seine Parteimitgliedschaft an den Nagel hängen. Jetzt wartet man nicht nur in der Alpenstadt Bludenz, sondern auch unter den Freiheitlichen bereits gespannt auf den Ausgang des Prozesses. Zumal laut Strafgesetzbuch der Alpenrepublik für Verhetzung Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt werden können.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Ex-Freiheitlicher muss vor den Richter