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Ex-Feuerwehrmann wegen Brandstiftung verurteilt

Der 22-jährige Deutsche wurde zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Der 22-jährige Deutsche wurde zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. ©VOL.AT/Klaus Hartinger
Feldkirch - Ein 22-jähriger Deutscher ist heute Nachmittag wegen Brandstiftung, versuchten Versicherungsbetrugs, Veruntreuung und Diebstahls zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
Wegen Brandstiftung vor Gericht
Mai 2012: Haus in Flammen
April 2012: Dachstuhlbrand

Das Gericht sah es als erweisen an, dass der Angeklagte im Mai 2012 das Haus „Bärenkopf” in der Kleinwalsertal-Gemeinde Mittelberg angezündet hat. Der 22-Jährige war damals Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Mittelberg und nach der Alarmierung einer der ersten, die sich im Feuerwehrhaus für den Einsatz bereit machten. Das Haus, in dem der Angeklagte eine Wohnung gemietet hatte, konnte nicht mehr gerettet werden. Von einem weiteren Brandstiftungs-Vorwurf wurde der Deutsche aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen.

Strafmaß im unteren Bereich

Nach dem verheerenden Brand wollte der Deutsche dann noch die Versicherung betrügen. Laut Gericht soll er bei der Schadensaufstellung Dinge angegeben haben, die sich gar nicht in der Wohnung befunden hatten. Bei seinem früheren Arbeitgeber hatte der Angeklagte ihm anvertrautes Geld – fast 4000 Euro – in die eigene Tasche gesteckt. Dies brachte ihm noch eine Vorstrafe wegen Veruntreuung ein.

Das Strafmaß – auf Brandstiftung stehen bis zu zehn Jahre Gefängnis – hat der Schöffensenat mit zwei Jahren im unteren Bereich angesiedelt. Der Angeklagte hat somit eine Chance, die Haft im elektronisch überwachten Hausarrest zu verbüßen. „Sie sollen sich weiterhin um ihre Kinder kümmern können”, sagte Gschwenter zu dem Angeklagten, der in seinem jungen Alter bereits vier Kinder hat. Als mildernd wertete das Gericht das Teilgeständnis und die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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