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Ex-Casinos-Vorstand Hoscher bekommt Notenbank-Pension

Seit 1989 ist er bei der Nationalbank dauerkarenziert.
Seit 1989 ist er bei der Nationalbank dauerkarenziert. ©APA
Der ehemalige Casinos-Vorstand Dietmar Hoscher war drei Jahre lang in der Nationalbank beschäftigt und ist dort seit 1989 dauerkarenziert. Nun hat er Anspruch auf eine OeNB-Pension.
Vier Mio. Euro für Hoscher
Hoscher klagt Norbert Hofer

Laut "Standard" soll Hoscher nicht nur bis Mitte 2022 von den Casinos Austria rund 4,5 Mio. Euro als Entschädigung für sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten und ab seinem 60. Lebensjahr eine Betriebspension, sondern zusätzlich ab seinem 65. Lebensjahr eine Pension der Nationalbank

Hoscher habe in der OeNB von 1986 bis 1988 als volkswirtschaftlicher Referent gearbeitet und sei seither dauerkarenziert - was ihm nach dem damaligen Dienstrecht eine OeNB-Pension sichere. "Dem Vernehmen nach geht es um rund 50.000 Euro brutto im Jahr. Bei 14 Auszahlungen wären das rund 3.570 Euro brutto im Monat" und damit mehr als doppelt so viel wie eine durchschnittliche Alterspension in Österreich, so die Zeitung.

"Höchst unanständig"

Der Tiroler SPÖ-Chef Georg Dornauer hat am Dienstag Kritik an der hohen Abfertigung für Ex-Casinos-Vorstand Dietmar Hoscher (SPÖ) geübt. "Solche Summen sozusagen fürs Nixtun zu kassieren, ist aus meiner Sicht und aus der Sicht vieler Österreicherinnen und Österreicher höchst unanständig und moralisch nicht vertretbar", sagte Dornauer gegenüber dem "Ö1-Mittagsjournal".

Redni-Wagner zurückhaltender

Zurückhaltender gab sich diesbezüglich SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner. Sie betonte zwar, dass die Höhe der Gage "nicht nachvollziehbar" sei, und sie "kein Verständnis" dafür habe. Gefragt nach einem Ausschluss Hoschers meinte sie gegenüber "Ö1" aber: "Ich werde eine sachliche Diskussion führen, alles andere werden wir sehen." Zudem regte die SPÖ-Chefin eine Begrenzung von Managergehältern in staatsnahen Unternehmen an. Diesbezüglich schlug Rendi-Wagner eine Obergrenze von 500.000 Euro als maximales Jahressalär vor.

(APA/Red.)

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