Fest steht, dass mit diesem Beteiligungsinstrument die Unionsbürgerinnen und -bürger erstmalig in den Prozess der EU-Rechtssetzung eingebunden werden sollen. “Die Einigung des Kontinents ist dann erfolgreich, wenn die Menschen in die Gestaltung Europas aktiv miteinbezogen werden”, betont der Landeshauptmann. Die Bürgerinitiative sei ein nützliches Instrument.
Noch ist nicht klar, wie die Europäische Bürgerinitiative, die mit dem Anfang Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, im Detail aussehen soll. Ihr Ziel jedenfalls lautet, die EU demokratischer, effizienter, transparenter und bürgernäher zu machen. Wenn sich künftig eine bestimmte Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu einer Bürgerinitiative vereint, steht ihnen das Recht zu, die Kommission aufzufordern, Gesetzesvorschläge zu einem Thema auszuarbeiten. Europa dürfe nicht “von oben herab” gestaltet werden, sagt Sausgruber: “Es ist wichtig, dass sich die Menschen mit dem Einigungswerk identifizieren und aktiv daran mitwirken, Europa ein Gesicht zu geben”. Für eine gute Entwicklung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist nach Meinung von Sausgruber auch die tatkräftige Mitwirkung der Regionen nötig.
Konkrete Vorschläge: einfach, unbürokratisch und hürdenfrei
Die konkrete Ausgestaltung des Instruments der Bürgerbeteiligung muss in einer EU-Verordnung geregelt werden. In einer Stellungnahme hat im Auftrag des Landtages auch die Landesregierung Vorschläge gemacht, wie die Bürgerinitiative in der Praxis gestaltet und umgesetzt werden kann. Im Unterschied zum “Grünbuch” der EU-Kommission sieht die Stellungnahme der Landesregierung vor, dass die notwendigen Unterstützungserklärungen nicht aus neun, sondern nur aus sieben Mitgliedsstaaten kommen müssen. Ebenso soll nach Ansicht Vorarlbergs der Schwellenwert der Beteiligung von 0,2 Prozent der Gesamtbevölkerung in Relation zur wahlberechtigten Gesamtbevölkerung gesetzt werden. Dies entspräche für Österreich einer Teilnahme von etwa 16.000 Bürgerinnen und Bürgern.
Um die Handhabung von Bürgerinitiativen auch bürgerfreundlich zu gestalten, wird in der Stellungnahme der Landesregierung zudem vorgeschlagen, von den Initianten keine Gesetzesvorschläge zu verlangen. Anregungen sollten genügen. Die Abgabe der Unterschriften sollte analog der Volksbegehren gehandhabt werden und die EU-Kommission sollte zur Behandlung von Bürgerinitiativen eine Frist von drei Monaten haben. Zudem forderte die Landesregierung die Beibehaltung des in Österreich auf 16 Jahre gesenkten Wahlalters auch für die Teilnahme an der Europäischen Bürgerinitiative. “Wichtig ist, dass am Ende alles möglichst einfach, ohne Hürden und so wenig bürokratisch wie möglich gestaltet ist”, so Sausgruber, für den die Bürgerinitiative als Instrument der direkten Demokratie enormen Raum für neue Ideen bietet.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.