Das bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Mittwochmittag auf Anfrage der APA. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen habe einem Einstellungsantrag von Grasser-Anwalt Manfred Ainedter Folge gegeben, hieß es.
Dieser Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die WKStA hat 14 Tage Zeit, um dagegen ein Rechtsmittel anzumelden. “Die WKStA prüft derzeit, ob gegen diese Entscheidung Beschwerde einzubringen ist”, teilte eine Behördensprecherin mit.
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