Korrekturen, vor allem was die Rotation der Präsidentschaft und die Vertretung aller Länder in der Kommission betrifft.
Dies stellte der Vorarlberger NAbg. Dr. Reinhard Bösch (FP), der Mitglied des Konvents ist, nach Vorliegen des Entwurfs fest. Bösch kann den Papieren einiges abgewinnen: Die Einstimmigkeit im EU-Rat sei beibehalten worden, die Doppelnatur der EU wurde berücksichtigt. Die Verhängung von Sanktionen gegen ein Mitgliedsland habe man „verrechtlicht“ und der freiwillige Austritt als „Akt der Vernunft“ sei möglich. Zum Klagerecht der Regionen im Verfassungsentwurf: Dieses werde zwar nicht allen gesetzgebenden Körperschaften – darunter die Länder – zugestanden, indirekt sei aber über den Bundesrat eine Tür zum Klagerecht beim Verstoß gegen das Prinzip der Subsidiarität geöffnet worden.
Kleine „auf der Strecke“
In zwei Punkten seien kleinen Mitgliedsstaaten von den großen bisher „überfahren“ worden:
Die halbjährliche Rotation des „Europa-Präsidenten“ ging nicht durch. Auch die Forderung, dass jedes Mitgliedsland einen Kommissar stellen muss, fand im Konvent keine Mehrheit. Bösch hofft nun, dass der Entwurf eine Verhandlungsgrundlage ist und die Regierungschefs noch Korrekturen vornehmen.
Auf Atomkurs
Als „windelweichen Kompromiss“ bezeichnet Bösch die Art und Weise, wie der EURATOM-Vertrag in den Verfassungsentwurf aufgenommen wurde. „Von Änderungswillen Richtung Ausstieg ist bei den großen Atom-Staaten nichts zu bemerken“.
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