Der Europäische Gerichtshof (EuGH) legt am Mittwoch sein Urteil zur sechsten Urlaubswoche in Österreich vor. Es geht um die Frage, ob es nach EU-Recht diskriminierend ist, dass nur Mitarbeiter, die 25 Jahre in ein und demselben Betrieb tätig waren, Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche haben. Der Generalanwalt des EuGH hat im Juli in seiner vorläufigen Expertise keine Diskriminierung gesehen.
In dem Rechtsstreit (C-437/17) hatte der Betriebsrat des Eurothermen-Resorts Bad Schallerbach gegen die österreichische Regelung geklagt. Er forderte, dass sämtliche Arbeitnehmer, die unter Zusammenrechnung der Vordienstzeiten aus anderen EU-Staaten 25 Jahre an unselbstständiger Beschäftigung aufweisen, einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche haben. Der Oberste Gerichtshof verwies den Fall an den EuGH.
EuGH legt Urteil über sechste Urlaubswoche in Österreich vor
Der Generalanwalt des EuGH, der das Urteil inhaltlich vorbereitet, macht aber geltend, dass die österreichischen Bestimmungen für alle Arbeitnehmer gelten, gleich welcher Staatsangehörigkeit sie sind. Auch unterscheide das österreichische Gesetz nicht, ob jemand innerhalb Österreichs oder zwischen Österreich und einem anderen EU-Land den Job wechselt. Es könnte sogar jemand profitieren, der für dasselbe Unternehmen erst im Ausland und dann in Österreich arbeitet. Daher gebe es keine EU-rechtliche Diskriminierung. Es gebe auch keine Belege dafür, dass österreichische Arbeitnehmer seltener den Arbeitgeber wechseln als andere EU-Bürger und es deshalb mittelbar zu einer Diskriminierung komme.
Der Europäische Gerichtshof ist an die Überlegungen des Generalanwalts nicht gebunden, folgt ihnen aber in der Mehrzahl der Fälle.
(APA/Red)
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