Für Raucher dürfte es aber nur kurz Anlass zur Freude geben. Sollte das Urteil in Österreich einen Preiskampf auslösen, rechnet Peter Trinkl, Obmann der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), mit einer Erhöhung der Tabaksteuer. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky begrüßt das EuGH-Urteil, die “Abzocke” des Staates bei Zigaretten sei nun gebremst, der Preis könne sofort sinken.
Mit den Mindestpreisen sei gegen eine EU-Richtlinie für Verbrauchssteuern auf Tabakwaren verstoßen worden, kritisierte der EuGH. Frankreich und Irland wurden in derselben Causa verurteilt. Würden die Preise hierzulande zum Beispiel um nur 10 Cent gesenkt werden, würden Finanzminister Josef Pröll 50 Mio. Euro entgehen, rechnete Trinkl vor. Die derzeit gültige Tabaksteuer gilt seit 2008. Der feste Steuersatz beträgt 26,69 Euro für 1.000 Stück, der variable Anteil macht 43 Prozent des Bruttoverkaufspreises aus. 2009 hat das Finanzministerium aus der Tabaksteuer rund 1,5 Mrd. Euro eingenommen.
Österreich hatte im Mai 2006 einen Mindestpreis von damals 3,25 Euro pro Packung beschlossen – mit der Folge, dass sich 56 Sorten, die noch teilweise weniger als 3 Euro gekostet hatten, verteuerten. Begründet wurde dies vom österreichischen Gesundheitsministerium mit Erwägungen des Gesundheits- bzw. Jugendschutzes. Der EuGH argumentierte dagegen, dass zur Sicherung des Gesundheitsschutzes Mindestpreise für Tabakprodukte nicht erforderlich seien, dieses Ziel könne beispielsweise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren erfolgen. Die Kommission hatte Österreich im Jänner 2008 geklagt, da die Mindestpreise ihrer Ansicht nach “den Wettbewerb verfälschen und ausschließlich die Gewinnspannen der Hersteller sichern”.
Die Austria-Tabak-Mutter JTI hat die Zigarettenpreise in Österreich erst im Februar angehoben – rund 60 Sorten wurden um 10 Cent teurer. Der Tabakkonzern Philip Morris hat die Preise von 23 Sorten erhöht.
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