Dies ist der Standpunkt der mit dem Fall befassten Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott, die am Donnerstag in Luxemburg in ihren Schlussanträgen für eine Verurteilung Österreichs plädierte, wie der EuGH mitteilte. Der Schlussantrag des Generalanwalts bildet in den meisten Fällen die Grundlage für das Urteil der EuGH-Richter.
Nach dem Rechtsgutachten der Generalanwältin habe Österreich gegen das EU-Naturschutzrecht verstoßen, als es die Trasse der S18 durch das Feuchtgebiet des Lauteracher Ried genehmigte, ohne mögliche Alternativen in Erwägung zu ziehen. Kokott wies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des Gebietes für den Erhalt zahlreicher wild lebender Vogelarten hin. Bauvorhaben in einer Gegend mit dem Status Besonderes Schutzgebiet wie dem Lauteracher Ried seien nur aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses und nur im Falle fehlender Alternativen gerechtfertigt.
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