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EU verdonnert E.ON und GdF zu Milliarden-Kartellstrafe

Wegen illegaler Absprachen zulasten der deutschen und französischen Gaskunden sollen die Energieriesen E.ON und Gaz de France Suez (GdF) 1,1 Mrd. Euro Strafe zahlen.
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Die beiden Unternehmen hätten die Gasmärkte in Deutschland und Frankreich untereinander aufgeteilt, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Das Bußgeld von 1,106 Mrd. Euro, von dem E.ON und GDF Suez je 553 Mio. Euro zahlen müssen, ist die zweithöchste von der EU-Kommission bisher verhängte Kartellstrafe und die erste im Energiesektor.

Nach Angaben der Brüsseler Wettbewerbshüter schlossen die mittlerweile zu E.ON gehörende Ruhrgas AG und GdF 1975 beim Bau der “Megal”-Pipeline eine Art Stillhalteabkommen: E.ON habe zugesichert, kein über die Pipeline aus Russland importiertes Gas in Frankreich zu verkaufen. GdF habe sich im Gegenzug vom deutschen Markt ferngehalten. Zum damaligen Zeitpunkt hatte Gaz de France noch ein legales Monopol auf den Erdgasimport nach Frankreich. Auch Ruhrgas profitierte in Deutschland von einem geschützten Versorgungsbereich, 1998 wurden Verträge dieser Art aber verboten.

Die Geldstrafe von je 553 Mio. Euro wurde verhängt, weil die beiden Konzerne auch nach der Liberalisierung des europäischen Gasmarkts im Jahr 2000 an ihrer Vereinbarung festhielten. Erst Ende September 2005 sei die Marktaufteilung aufgegeben worden, erklärte die Kommission.

“Durch diese Vereinbarung wurden die Verbraucher in zwei der größten Gasmärkte in der EU um einen stärkeren Preiswettbewerb und eine größere Anbieterauswahl gebracht”, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Ihre Mitarbeiter hatten im Jahr 2006 die Geschäftsräume von E.ON und Gaz de France durchsucht, ein Jahr später wurde das Wettbewerbsverfahren eingeleitet.

E.ON Ruhrgas und GdF kündigte an, gegen die Entscheidung Klage beim Europäischen Gericht erster Instanz einzureichen. “Die Kommission konstruiert Marktabsprachen, die zwischen den Unternehmen nie stattgefunden haben, auch nicht im Zeitraum zwischen 2003 und 2005.” Die Vereinbarung zu Megal habe für die Marktentwicklung keine Relevanz gehabt, sei nie praktiziert und 2004 von den Unternehmen formell aufgehoben worden. Durch die Megal-Pipeline fließt Erdgas von Tschechien durch Süddeutschland nach Österreich und Frankreich.

Auch Gaz de France (GdF) will gegen das von der EU-Kommission verhängte Bußgeld beim Europäischen Gerichtshof der Ersten Instanz vorgehen. Der Konzern erklärte seinen “völligen Widerspruch gegen die Schlussfolgerung der Kommission, dass GDF SUEZ und EON bis 2005 (…) konspiriert haben, um den Wettbewerb auf ihren jeweiligen Märkten zu beschränken”. Außerdem sei “der Rechts- und Regulierungsrahmen damals sehr von dem des heutigen Energiemarktes verschieden” gewesen. GdF Suez habe seine Stellung in Deutschland stets ausbauen und entwickeln wollen. “Derzeit ist der Konzern der wichtigste ausländische Wettbewerber von E.ON auf dem deutschen Erdgasmarkt und ein wichtiger Akteur bei der Öffnung der deutschen Energiemärkte.”

Kartellbußen der Kommission bemessen sich an der Höhe des mit den bestraften Aktivitäten erzielten Jahresumsatzes. Sie dürfen bis zu 30 Prozent dieser Umsätze in den Jahren betragen, für die das rechtswidrige Verhalten festgestellt wurde. Die Kartellstrafe für E.ON und GDF wurde nach Angaben der Kommission auf Grundlage der Jahre 2000 bis 2005 berechnet, also für die Zeit nach Liberalisierung des Gasmarkts.

Mit 1,1 Mrd. Euro blieb die Kartellstrafe gegen E.ON und GdF knapp unter dem bisherigen Rekord: Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission gegen vier Hersteller von Autofenstern ein Bußgeld von insgesamt 1,4 Mrd. Euro verhängt.

In einem anderen Kartellverfahren im Strommarkt hatte sich E.ON im vergangenen Jahr noch mit der EU-Kommission geeinigt. Der Konzern hatte eine drohende Strafe mit der Zusage abgewendet, sein Höchstspannungsnetz in Deutschland und Kraftwerke zu verkaufen. Eine Abgabe seines Gasnetzes hat der Konzern mehrfach ausgeschlossen.

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