Wie berichtet klagt eine deutsche Pkw-Lenkerin gegen die unterschiedlichen Abgaben, die inländische und ausländische Autofahrer bzw. auch unterschiedliche Tiroler Bezirke für die Durchfahrt des Felbertauerntunnels zu bezahlen haben. Nun wird erwartet, dass ein negativer Ausgang des Verfahrens ein Ende sämtlicher abgestuften Tarife bedeuten könnte. Und damit auch von Einhimischenrabatten.
Diverse Vergünstigungen
In Vorarlberg gibt es solche Sondertarife für Einheimische vor allem noch in den Skigebieten. Während sich die beiden großen Liftbetreiber im Montafon – Illwerke Tourismus und Silvretta-Montafon – offiziell von diesem Angebotsmodell verabschiedet haben, wird im Bregenzerwald noch immer offensiv damit geworben. Im Skigebiet Warth-Schröcken kostet die Tageskarte für einen Erwachsenen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg oder Tirol laut Homepage 42,50 statt 43,50 Euro. Die Tageskarte in Damüls und Mellau ist gleich zwei Euro billiger, kostet aber immer noch 43 Euro. Die Saisonkarte für Damüls, Mellau, Fasachina und Sonntag schlägt bei Einheimischen mit 360 Euro zu Buche, Gäste zahlen gleich 430 Euro. Am Diedamskopf berappt man für die Tageskarte 38 statt 39 Euro, und Familien aus Au und Schoppernau kommen bei der Familienkarte um drei bis fünf Prozent billiger weg – je nach Anzahl der Kinder.
Verbilligte Saisontickets an Einheimische
In den drei genannten Skigebieten erhalten Gäste dann ermäßigte Tickets, wenn sie Inhaber einer Gästekarte sind. Die bekommt man im Bregenzerwald aber nur dann, wenn man drei oder mehr Nächte im Wald verbringt. Ob damit dem Gleichbehandlungsgrundsatz genüge getan wird, ist fraglich. Und: Unter der Hand werden immer noch verbilligte Saisontickets an Einheimische vertrieben, berichtet die Mitarbeiterin eines großen Vorarlberger Skigebiets. Namentlich genannt werden möchte sie freilich nicht. Der Landestourismusverband bestätigt aber auf Anfrage, dass es sich hierbei durchaus um gängige Praxis handelt.
Konform mit österreichischem Recht
Michael Tagwerker von der Wirtschaftskammer Vorarlberg verweist auf die komplexe rechtliche Lage in Sachen Einheimischentarife. Zwar widerspricht die Ungleichbehandlung geltendem EU-Recht. Gleichzeitig ist sie konform mit österreichischem Recht. Im Bundesdienstleistungsgesetz werden Seilbahnen nämlich ausgenommen. Ob diese Regelung aber vor dem Europäischen Gerichtshof standhalten würden, bezweifelt Tagwerker. Besondere Auswirkungen auf die Vorarlberger Wirtschaft fürchtet er dennoch nicht: Den einen oder anderen würde der Euro mehr vielleicht aufregen – Skifahren gehen würden die Vorarlberger aber trotzdem. (MST)
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