Die Produkte sollten künftig so gekennzeichnet werden, dass eine Unterscheidung zu Importen aus Israel möglich wird, wie eine EU-Sprecherin in Brüssel bestätigte. Die EU-Kommission muss die Regelung im September noch formell beschließen.
Bei dem Streit geht es um Obst, Blumen und Verbrauchsgüter aus den besetzten Gebieten, die bei der Einfuhr in die EU als israelische Erzeugnisse deklariert werden. Nach dem gemeinsamen Handelsabkommen gelten für israelische Waren Vorzugszölle. Dieses Abkommen gilt nur für Israel selbst, nicht aber für die besetzten Gebiete, die international nicht als Teil Israels anerkannt werden. Schwierig ist aber häufig der Nachweis der Herkunft.
Der israelische Rundfunk berichtete am Freitag, die Produkte aus jüdischen Siedlungen in den Palästinensergebieten sollten künftig mit dem Namen der Siedlung und dem Hinweis Israel gekennzeichnet sein, um ihre Herkunft zu klären. Als Teil dieses Kompromisses sollen sie keine Handelsvergünstigungen für den Export in die EU mehr bekommen.
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