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EU-Richtlinie steht Kraftwerk im Weg

Bregenz/VN - Die Bregenzerach ist für die EU ein Sanierungsfall. Bis 2015 ist diese aber nicht "reparierbar".

2000 trat in der EU die Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. Österreich hat sie drei Jahre später mit der Novellierung des Wasserrechtsgesetzes in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist der Schutz der Gewässer. Bis 2015 müssen demnach Oberflächengewässer und Grundwasser ökologisch, chemisch und mengenmäßig einen „guten Zustand“ erreicht haben.

Verschlechterung verboten

Das kostet viel Geld. Bis 2015 werden vom Bund Fördermittel im Ausmaß von insgesamt 140 Millionen Euro für Maßnahmen zugunsten einer verbesserten Durchgängigkeit und Gewässerstruktur ausgegeben. Das Land berappt bis zu 30 Prozent der Investitionskosten von Gemeinden und Verbänden. Denn die EU fordert nicht nur Verbesserungen, sie verbietet vor allem jede Verschlechterung. Illwerke und Vkw müssten also zunächst einmal nachweisen, dass ein Flusskraftwerk im Mündungsbereich die Situation der bereits schwer angeschlagenen Bregenzerach in keiner Weise verschlechtern würde.

Bregenzerach: „Note 5“

Die Bregenzerach weist nämlich laut österreichischem Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 im Abschnitt zwischen Kennelbach und der Mündung in den Bodensee mit „Note 5“ einen schlechten ökologischen Zustand auf: „Es herrscht dringender Handlungsbedarf.“ Laut Bewirtschaftungsplan wird die Bregenzerach den von der EU verlangten „guten ökologischen Zustand“ frühestens 2027 erreichen. Gründe dafür gibt es viele. So ist gegenüber der Situation vor rund 150 Jahren der Gewässerraum um rund 2,1 Quadratkilometer geschwunden. Auf der Fläche der Auenzone von 1857 finden sich heute gewidmete Bauflächen.

Die Bregenzerach bietet zwar Lebensraum und Laichmöglichkeiten für zahlreiche Fischarten, darunter auch seltene Arten wie die Seeforelle. Aber mehrere Sohlrampen schränken bei Niederwasser deren Wanderung flussaufwärts ein. Der Nutzungsdruck auf den Fluss ist hoch. Siedlungen reichen bis ans Wasser. Die Bregenzerach ist letztlich bedingt durch die Kraftwerksnutzungen im Oberlauf durchgehend Schwallstrecke (die Wasserstände variieren stark) und wegen der Kraftwerksnutzung in Kennelbach und Bregenz auf einem Teilabschnitt Restwasserstrecke. Die Planungen eines weiteren Kraftwerks müssten all das berücksichtigen.

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