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EU-Reformvertrag: Ländle-FP fordert Volksabstimmung

Bregenz - Sollte der EU-Reformvertrag wie geplant in Kraft treten, dann führe dies unweigerlich zum Verlust der Österreich verbliebenen Restsouveränität sowie zu einer weiteren Aushöhlung der Neutralität.

Diese Warnung äußerten am Freitag in einer gemeinsamen Pressekonferenz der freiheitliche Landesobmann, Landesrat Dieter Egger, sowie der Europasprecher des freiheitlichen Parlamentsklubs, NAbg Dr Reinhard E Bösch. “Der so genannte Reformvertrag wurde bewusst so adaptiert, dass man zu 95 Prozent die alte abgelehnte Verfassung realisieren kann, ohne nochmals abstimmen zu lassen. Mit Demokratie hat es wenig zu tun, wenn eine bis in die Grundrechte der Menschen eingreifende Verfassung und ihre Umsetzung so angelegt wird, dass das Volk, also der Souverän, vom Entscheidungsprozess von vornherein ausgeschlossen wird”, erklärten die beiden FP-Politiker unisono.

„Mit der Ausweitung der Mehrheitsentscheidung geht die Verminderung der Möglichkeiten, ein Veto einzulegen, einher. Der neue Abstimmungsmodus mit dem Prinzip der doppelten Mehrheit benachteiligt kleine Mitgliedstaaten, und wie die EU-Verfassung sieht auch der Reformvertrag eine Beistandspflicht vor. Ob im Fall des Falles der ‚besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik’ unseres Landes tatsächlich unberührt bleibt, ist angesichts des geringen Gewichts Österreichs in der EU zweifelhaft“, betont der freiheitliche Europasprecher NAbg Dr Bösch.

Für den freiheitlichen Landeschef Dieter Egger ist auch die Verbindlichkeit der Grundrechte-Charta, die über den Katalog klassischer Grund- und Freiheitsrechte weit hinausgeht, höchst bedenklich. „Es ist denkbar, dass die EU wegen der in Grundrechte-Charta verankerten so genannten sozialen Grundrechte nach Zuständigkeiten in den Bereichen des Arbeits- oder Sozialrechts greifen kann. Hier wird durch die Hintertür eine Zuständigkeit der EU in Bereichen begründet, die sie bisher nicht hatte. Denn in Streitfällen hat der Europäische Gerichtshof das letzte Wort und in der Vergangenheit hat sich das Höchstgericht immer als treuer Diener Brüssels erwiesen und im Zweifelsfall zugunsten der EU entschieden.“

„Alle Parteien – ob SPÖ, ÖVP, Grüne oder BZÖ – handeln in der Frage des EU-Reformvertrages gegen den Willen der Bürger im Sinne der mächtigen EU-Bürokratie. Ausschließlich die FPÖ hat schon einmal gegen diese Verfassung gestimmt, um eine Volksabstimmung über diese zu erwirken. Und das ist der wichtigste Punkt: Anstatt, wie die rot-schwarze Bundesregierung, weiter an einem bürgerfremden, abgehobenen Europa zu basteln, verlangen wir, dass die Österreicher bei der Gestaltung Europas ein gewichtiges Wort mitreden dürfen. Die Österreicher müssen das Recht haben, über eine EU-Verfassung in Form einer Volksabstimmung zu entscheiden!“, so die Forderung der beiden FP-Politiker, Landesrat Dieter Egger, und FP-Europasprecher, Dr Reinhard E Bösch. (Quelle: FP Vorarlberg)

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