Der Gesetzestext liegt bis Dienstag, 28. August 2007 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist auch im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar. Während der Auflagefrist kann jeder Landesbürger Änderungsvorschläge erstatten.
Mit dem Entwurf dieses Sammelgesetzes sollen jene landesrechtlichen Bestimmungen, die an die Staatsbürgerschaft anknüpfen, an das Recht der Europäischen Union angepasst werden. Es erfolgt eine Gleichstellung von EU- und EWR-Bürgern sowie bestimmten Drittstaatsangehörigen, insoweit eine solche nach dem Recht der Europäischen Union, insbesondere aufgrund der Daueraufenthalts-Richtlinie und der Unionsbürger-Richtlinie, geboten ist.
Darüber hinaus werden auch jene Staatsverträge berücksichtigt, die eine Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten vorsehen. Weiters wird die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen umgesetzt und in jenen Fällen, in denen über gemeinschaftsrechtlich gewährleistete subjektive Rechte entschieden wird, ein Instanzenzug an den Unabhängigen Verwaltungssenat vorgesehen.
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