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EU prüft nun Hafen-Projekt

Bregenz - Im Tauziehen um den in Bau befindlichen Hafen hat sich unvermittelt eine neue Front aufgetan: Die EU-Kommission leitete dieser Tage ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich ein – und prüft nun offenbar, ob es im Zuge des Hafen-Projekts zu Verstößen gegen das EU-weite Vergaberecht gekommen ist.

Ein Verein begehrt auf

Dem Verfahren zugrunde liegt eine Beschwerde des Bregenzer „Vereins fairer Naturgenuss”, eingebracht vom Bregenzer Anwalt Wilfried Ludwig Weh. Für den Europarechtler ist die Sache klar: „Es ist beim Hafenprojekt zu Verletzungen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere zu gravierenden Verstößen gegen das Vergaberecht gekommen.” Ergo könne es nur ein Ergebnis geben, sagt Vereinsobmann Weh: „Die Konsequenz müsste sein, den Wettbewerb neu auszuschreiben. Dass der Wettbewerb irregulär war, war für jedermann ersichtlich.” Wehs Beschwerde an die EU-Kommission stützt sich im Wesentlichen auf drei Punkte. Erstens: Laut Weh hat die Seestadt Bregenz GmbH den sogenannten Masterplan zum Umbau des Hafens freihändig und ohne Ausschreibung vergeben – an die Arbeitsgemeinschaft der beiden Bregenzer Architekten Gerhard Hörburger und Helmut Kuess. In dieser „freihändigen Vergabe” sieht der beschwerdeführende Verein einen „groben Verstoß gegen das Vergaberecht der Europäischen Gemeinschaft”.

„Ein klarer Verstoß”

Zweitens: Aus vergaberechtlichen Gesichtspunkten beanstandet der Verein auch die Vorgangsweise, die zur Ausarbeitung des Hafenprojektes führte – waren zur Teilnahme am Architektenwettbewerb doch ausdrücklich nur österreichische Architekten und entsprechende Zivilingenieure mit Bürositz im Kammerbereich Tirol und Vorarlberg zugelassen. Damit wurden laut Weh sowohl Architekten in Tirol und Vorarlberg mit anderer als österreichischer Berufsbefugnis als auch Architekten aus anderen Mitgliedsstaaten vom Wettbewerb ausgeschlossen. „Und diese Beschränkungen”, sagt der Jurist, „verstoßen in ganz klassischer Weise gegen das Vergaberecht der Gemeinschaft und verwirklichen eine klare Diskriminierung.”

Die Rolle der Illwerke

Und drittens: Weh ortet einen Verstoß gegen das EU-Gemeinschaftsrecht in Bezug auf die Rolle der Illwerke. So heißt es in der Beschwerde: „Vermutlich verstößt die Beteiligung eines Stromunternehmens bei rein kommunalen Projekten gegen das die Organisation von Stromversorgern regelnde Gemeinschaftsrecht.” Weh lehnt das Hafenprojekt auch aus ästhetischer Sicht ab. Die geplante Welle etwa ist ihm ein Dorn im Auge: „Ich werde bei der Volksabstimmung gegen die Welle stimmen – weil es an diesem Platz kein neues Gebäude braucht.”

 

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