Die geltenden Regeln stammen aus dem Jahr 1990. Seitdem ist das Angebot an Billigflügen und Internet-Buchungen gestiegen. Deshalb führt die EU eine neue Definition von Pauschalreisen ein. Abgedeckt sind nun auch Urlaube, bei denen Kunden Flug, Hotel oder Auto einzeln buchen. Dies gilt aber nur für bestimmte Reisen wie etwa sogenannte “click-through”-Angebote. Hier bucht man zum Beispiel Hotel oder Mietwagen über die Website des Fluganbieters.
Verbraucher erhalten mehr Rechte, falls etwa im Nachhinein der Preis um mehr als acht Prozent steigt. Wenn der Veranstalter insolvent wird oder Naturkatastrophen oder andere schwere Zwischenfälle die Rückreise verzögern, muss der Organisator bis zu drei Übernachtungen übernehmen.
Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen den grundsätzlich vereinbarten Änderungen noch offiziell zustimmen.
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