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EU lockert Regeln für Fernsehwerbung

Die EU-Kommission hat ihren lang erwarteten Entwurf für die Novelle der Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen vorgelegt. Damit sollen einheitliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

So soll ein echter Binnenmarkt für diesen Bereich ernmöglicht werden, hieß es in Brüssel. Konkret soll die alte Bestimmung, wonach für Werbung bestimmte Zeitlimits gelten, geändert werden. Gleichzeitig soll es EU-weite Mindestnormen für Jugendschutz, gegen Verhetzung und für Product Placement geben.

Die Richtlinie war im Vorfeld in der EU-Kommission selbst auf heftige Kritik gestoßen. Sieben Kommissare, darunter Gesundheitskommissar Markos Kyprianou, der auf ein explizites Verbot von Alkohol-Werbung in der Richtlinie drängte, kritisierten den Entwurf als zu wirtschaftsfreundlich.

Die neue Fernsehrichtlinie sieht vor, Fernsehwerbung flexibler zu gestalten. Die Höchstgrenze für Werbung innerhalb einer Stunde von 12 Minuten soll bleiben, wegfallen würde jedoch die Vorschrift, dass zwischen zwei Werbeunterbrechungen 20 Minuten liegen müssen. Unter anderem werden damit künftig auch so genannte Mini-Spots erlaubt, wenn auch unter bestimmten Bedingungen. Bei Spielfilmen soll es die Unterbrechungen künftig alle 35 Minuten geben können und nicht mehr wie bisher nach 45 Minuten.

Die neuen Regeln für die Produktplatzierung in Filmen etc. orientieren sich an den österreichischen Vorschriften, hieß es aus der EU-Kommission. Ausgenommen vom Product Placement sind Nachrichtensendungen, Kinderprogramme und Sendungen zum aktuellen Zeitgeschehen. Überall ist es möglich, allerdings müssen die Zuschauer vor der Sendung darauf hingewiesen werden; wie das erfolgen soll, können die Mitgliedstaaten selbst regeln.

Die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige Kommissarin Viviane Reding betonte, die neuen Regeln eröffneten neue multimediale Chancen, verbesserten den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher. Die EU-Kommission erhofft sich von der lockereren Regelung vor allem ein Marktwachstum bei den „aktiven” audiovisuellen Diensten wie Video oder Fernsehen „on demand”.

Der Änderungsbedarf habe nicht zuletzt mit den Änderungen am Fernsehmarkt selbst zu tun. Im Jahr 1989 habe es 50 größere Fernsehstationen gegeben, heute seien es 1.500, die terrestrisch, über Kabel oder Satelliten verbreitet werden.

Dem Gesetzesentwurf müssen nun die Mitgliedstaaten und das Parlament zustimmen was erfahrungsgemäß bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen kann.

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