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EU-Kommission verlängerte Frist: BIC und IBAN sechs Monate später Pflicht

Ursprünglich sollte SEPA-Zahlungssystem zum 1. Februar europaweit in Kraft treten
Ursprünglich sollte SEPA-Zahlungssystem zum 1. Februar europaweit in Kraft treten ©APA (Themenbild)
Angesichts der schleppenden Umstellung auf das neue SEPA-Zahlungssystem hat die EU-Kommission entschieden, die Übergangsfrist für die Einführung von BIC und IBAN um sechs Monate bis zum 1. August zu verlängern.

Er bedauere die Entscheidung, wolle dadurch aber verhindern, dass es zu Unterbrechungen im Zahlungsverkehr komme, erklärte EU-Kommissar Michel Barnier am Donnerstag in Brüssel. EU-Staaten und das Europaparlament müssen dem Schritt noch zustimmen.

SEPA sollte im Februar in Kraft treten

Bisher sollte das bargeldlose SEPA-Zahlungssystem zum 1. Februar europaweit in Kraft treten – die Umstellung verlief jedoch langsam. Die Umstellungsrate sei zum jetzigen Zeitpunkt “nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang” zu Beginn des kommenden Monats zu gewährleisten, erklärte Barnier. “Ich bedauere, dies tun zu müssen, aber das ist eine Vorsichtsmaßnahme, um dem Risiko von Zahlungsunterbrechungen und möglichen Folgen besonders für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen entgegenzuwirken”, fügte der Binnenmarktkommissar hinzu.

Einheitlicher Zahlungsverkehr in der EU

SEPA ist der aus 33 Staaten bestehende Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dazu gehören die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco. Ziel der Umstellung ist eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. Er habe in den vergangenen Monaten mehrfach vor der zu langsamen Umstellung gewarnt, sagte Barnier und forderte die Mitgliedstaaten auf, jetzt endlich zu handeln: “Die Übergangsfrist wird nicht über den 1. August hinaus verlängert.”

Bundesverband schlägt Alarm

Auch der Bundesverband deutscher Banken hatte erst vor wenigen Tagen Alarm geschlagen und die Lage als “besorgniserregend” bezeichnet. Der Verband rief Vereine und Unternehmen, darunter besonders kleine und mittelständische Firmen auf, die Umstellung von Überweisungen und Lastschriften auf den europäischen Zahlungsverkehr (SEPA) nicht länger aufzuschieben.

Unternehmen müssen ihre Buchungssoftware für SEPA umstellen und die Bankverbindungen ihrer Kunden für Lastschriften mit IBAN und BIC erfassen. Ähnlich gilt das für Vereine. Zudem müssen sie sich bei der Bundesbank eine sogenannte Gläubiger-ID besorgen, eine Nummer, mit der sie als Gläubiger im Zahlungsverkehr eindeutig identifiziert werden können. Für neue Einzugsermächtigungen müssen sie sich dann auch entsprechende neue SEPA-Mandate ausstellen lassen.

SEPA: Bankverbindungsdaten ändern sich

Mit SEPA ändern sich die Bankverbindungsdaten: Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern ersetzt, die sogenannten IBAN (englisch: International Bank Account Numbers). Diese bestehen in Österreich aus 20 Stellen, in Deutschland aus 22. Für österreichische Bankkunden beginnt die IBAN mit AT, es folgen zwei neue Ziffern – dann die altbekannte Bankleitzahl und Kontonummer. Bei inländischen Überweisungen reicht nach der Umstellung die Angabe der internationalen Kontonummer, kurz IBAN. Für SEPA-Überweisungen ins europäische Ausland ist vorerst neben der IBAN auch die internationale Bankleitzahl BIC erforderlich.

Eine Sprecherin Barniers forderte Mitgliedstaaten und Europaparlament auf, der Fristverlängerung nun schnell zuzustimmen, damit es nicht zu Unsicherheiten komme. Die Umstellungsraten in den einzelnen Ländern seien unterschiedlich, fügte sie hinzu, ohne Lob oder Tadel zu verteilen. Besonderen Druck aus bestimmten Staaten oder Teilen der Wirtschaft für eine Verlängerung der Frist habe es aber nicht gegeben. (APA)

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