Wie die EU-Kommission am Dienstag bestätigte, prüft sie derzeit eine dringliche Anfrage des SPÖ-EU-Parlamentariers Jörg Leichtfried, in der dieser Mitte Oktober angefragt hat, ob die Entscheidung des österreichischen Innenministers (.. Platter, Anm.) mit der Europäischen Gesetzgebung vereinbar ist oder liegt hier eine Verletzung des europäischen Rechts vor. Bis wann die Beantwortung erfolgen wird, dazu machte die EU-Kommission keine Angaben.
Es wäre schon geholfen, wenn die EU-Kommission eine Bewertung abgeben würde, so Leichtfried. Seine Hoffnungen ruhen auf Innen- und Justizkommissar Franco Frattini, der wiederholt gefordert habe, dass nach fünf Jahren eigentlich niemand abgeschoben werden sollte. Gegenüber der Tageszeitung Österreich hatte Leichtfried am Dienstag gesagt, er sei vorsichtig optimistisch, dass die Brüsseler Behörde konkret antworten werde.
Die EU-Kommission hat im Sommer die Ausdehnung des Bleiberechts für Drittstaaten-Angehörige, die fünf Jahre legal in der EU-gelebt haben, auf Flüchtlinge vorgeschlagen. Die Novelle der Richtlinie zum langjährigen Aufenthalt von Menschen aus Drittstaaten ist derzeit in Arbeit, d. h. derzeit gelten diese Regeln nicht für Asylwerber. Asylpolitik ist auch sonst nach wie vor weitestgehend Sache der Mitgliedstaaten.
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