Die EU-Kommission beantragte ein Eilverfahren der EU-Richter und vorläufige Maßnahmen, um ein Inkrafttreten der polnischen Reformen vor dem 3. April 2019 zu verhindern.
Damit sollen die vorläufigen Pensionierungen und Neubestellungen von Richtern verhindert werden. Das neue polnische Gesetz setzt das Pensionsalter für Höchstrechter von 70 auf 65 Jahre herab. Dadurch könnten 27 von 72 Höchstrichtern ausgetauscht werden, erklärte die EU-Kommission. Betroffen ist auch der Präsident des Obersten Gerichts, dessen sechsjähriges Mandat vorzeitig beendet würde. Die EU-Kommission erklärte, das polnische Gesetz sei nicht im Einklang mit EU-Recht.
(APA)
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