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EU-Gelder für Dornbirn

7,26 Millionen Euro EU-Gelder fließen bis 2005 in Projekte aus dem Bezirk Dornbirn. Der Europa Info Point im Dornbirner Rathaus informiert über die Fördermöglichkeiten.

Schwerpunkte der Förderungen sind:
Verbesserung des Betriebsflächenangebotes: Gefördert werden Konzepte und Investitionsvorhaben von Gemeinden zur Neuerschließung brachliegender Industrieflächen und zur Erschließung neuer Betriebsflächen sowie die Hardware bei der Errichtung von Gewerbe- und Technologieparks.

Innovationszentren:
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung und zur Steigerung der Attraktivität des internen Dienstleistungsangebots sowie zur Schwerpunktbildung, Vernetzung und zum Upgrading bestehender Impulszentren.

Erschließung der Gebiete mit Telekommunikationsinfrastruktur:

Gefördert werden Konzepte als Grundlagen der Erschließung von Gebieten mit qualitativ und quantitativ leistungsfähigen Telekommunikationseinrichtungen. Weiters wird der Ausbau einer Infrastruktur im Telekommunikationsbereich, ebenso die Umsetzung von Pilotprojekten, die zur beschleunigten Implementierung neuer Technologien maßgeblich beitragen, unterstützt.

Entwicklung der touristischen Infrastruktur:
Gefördert wird eine moderne Infrastruktur, die den touristischen Erlebnis- und Erholungsbedürfnissen entspricht, insbesondere im Kultur- und Gesundheitstourismus und im Angebot an Sport- und Erholungseinrichtungen. Unterstützt werden weiters Schlechtwettereinrichtungen, die Planung und Umsetzung von Wander-, Reit-, Rad- oder Mountainbikewegen sowie die Erstellung entsprechender Informationsmedien. Gefördert wird auch der Ausbau von Infrastruktur für den Telekommunikationsbereich in Tourismusgebieten.
Förderungswürdig sind weiters Konzepte und Grundlagen, Arbeiten für die Erfassung und Bewahrung des Kulturerbes sowie Investitionen zur Aufbereitung des Kulturerbes für die touristische Nutzung.
Weiters werden Investitionen, Konzepte bzw. Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des touristischen Angebots sowie zur Sicherung der touristischen Wettbewerbsfähigkeit gefördert.


Wo wird gefördert?

Gefördert werden Gemeinden, Gemeindeverbände und nicht auf Gewinn orientierte Kapitalgesellschaften zur Bereitstellung von Betriebsflächen, natürliche und juristische Personen, die auch von öffentlichen regionalen Akören getragen werden können, weiters rechtlich selbständige, nach privatwirtschaftlichen Kriterien organisierte Träger, Gesellschaften von Infrastruktureinrichtungen, Verbände des Tourismussektors, Genossenschaften und Weg- intressentschaften.

Wie wird gefördert?
Gefördert wird mit Projektkostenzuschüssen zu:
Infrastrukturinvestitionen bis 15 % der förderfähigen Gesamtkosten
Einnahmenschaffende Infrastrukturinvestitionen, im Fall nicht kommerzieller Projektträger von 15% bis zu 1/3 der förderfähigen Gesamtkosten,
Infrastrukturinvestitionen mit geringen Einnahmen zwischen 25-50% der förderfähigen Gesamtkosten,
Studien bis zu max. 2/3 der förderfähigen Gesamtkosten

Projekte, die für eine Förderung in Frage kommen, müssen eine Förderuntergrenze von € 3.000,– überschreiten.

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