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EU fordert von Italien illegale Beihilfen zurück

Mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof will die EU-Kommission Italien zur Rückforderung illegaler Beihilfen zwingen. Der Staat hatte einfach nicht auf die EU-Forderungen reagiert.

Italien habe nun ein Jahr lang nicht auf die Aufforderung der Kommission reagiert, von den EU-Wettbewerbshütern als illegal eingestufte Hilfen von den betreffenden Firmen zurückzufordern, teilte die Behörde am Donnerstag in Brüssel mit. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes reiche deshalb eine Klage ein.

Vor einem Jahr hatte die Kommission eine italienische Regelung für illegal erklärt, wonach Aufkäufer krisengeschüttelter Großunternehmen Zuschüsse und Rabatte auf Sozialbeiträge erhalten, wenn sie einen Großteil der Mitarbeiter weiter beschäftigen. In den Genuss der Regelung kamen nur nur Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Die EU-Kommission hatte jedoch entschieden, dass nur kleine und mittlere Firmen nach den EU-Beihilferegeln gefördert werden durften, nicht jedoch Großunternehmen.

Dies ist bereits die zweite Klage, die die Kommission in diesem Jahr gegen Italien einreicht, um die Rückforderung von Beihilfen durchzusetzen. Zudem hatte sie im Februar Deutschland wegen der ausstehenden Rückzahlung einer Beihilfe von 3,3 Mio. Euro vom Porzellanhersteller Kahla Porzellan GmbH verklagt.

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