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EU: Fast alle Einfuhren aus Russland verboten

Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Vogelgrippe hat die EU das bisher nur gebietsweise bestehende Ausfuhrverbot für Ziervögel und Federn aus Russland verschärft. Mehr über die Vogelgrippe lesen Sie hier

Künftig seien fast aus ganz Russland keine Einfuhren mehr erlaubt. Das teilte die EU-Kommission am Donnerstagabend in Brüssel mit.

Damit folgte die Behörde einer Empfehlung des zuständigen Fachausschusses, der eine Reihe Empfehlungen veröffentlichte. Dazu gehören ein sofortiges EU-weites Verbot von Vogelschauen und Schutzimpfungen für Vögel in Zoos. Ein allgemeines Risiko für die EU-Bürger gibt es nach Ansicht des Ausschusses bisher nicht.

Im Falle Russlands gilt das allgemeine Einfuhrverbot für Federn und Ziervögel lediglich nicht für die Regionen Kaliningrad, Leningrad, Karelien und Murmanks sowie die Stadt Sankt Petersburg. Aus allen anderen Gebieten darf nichts mehr eingeführt werden. Grund für die Ausweitung der Beschränkungen ist ein von den russischem Behörden bestätigter Ausbruch der Vogelgrippe auf Grund des auch für Menschen gefährlichen Erreger H5N1 in der Region Tula südlich von Moskau. Die Verhängung eines Einfuhrverbots für Geflügel war nicht notwendig, weil es keine entsprechenden Einfuhren aus Russland gibt.

Die Informationen über die jüngsten Seuchenfälle in Rumänien, der Türkei und in Russland lassen nach Ansicht des Fachausschusses den Schluss zu, dass die Krankheit bisher auf Geflügel und Wildvögel begrenzt ist. Derzeit gebe es keine bestätigten Fälle für Erkrankungen beim Menschen. Daher stelle die Vogelgrippe derzeit kein Risiko für die Öffentlichkeit dar, betonte der Ausschuss.

Die Wahrscheinlichkeit für die Menschen in Europa, dem Erreger ausgesetzt zu sein, sei weit geringer als in Zentralasien und dem Fernen Osten, weil Menschen in Europa allgemein stärker getrennt von der gewerbliche Geflügelhaltung lebten. Gesundheitsempfehlungen für Menschen, die bei ihrer Arbeit mit infiziertem Geflügel in Kontakt kämen, seien von einer Reihe von Mitgliedstaaten vorbereitet worden.

Zur Sicherheit von Geflügelprodukten verwies der Ausschuss auf eine Aussage der Weltgesundheitsorganisation. Demnach kommt die WHO derzeit nicht zu dem Schluss, dass verarbeitete Produkte und Eier aus Gebieten mit einem Ausbruch der Vogelgrippe vom Typ H5N1 ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellten. Zusätzlich seien zum Schutz der Tiergesundheit Einfuhren von Geflügelprodukten wie Eier und Fleisch aus Seuchengebieten verboten.

In der freien Natur sind derzeit in der EU für Jäger oder Vogelkundler laut Fachausschuss keine Auflagen notwendig. Gängige Hygienemaßnahme nach dem Kontakt mit toten Vögeln wie das Händewaschen sollten eingehalten werden. Eine ungewöhnliche Sterblichkeit bei Wildvögeln solle den Behörden gemeldet werden. Bei einem solchem Fall solle bei der Sammlung toter Vögel eine besondere Handhygiene befolgt werden, wie die Benutzung von Handschuhen und Desinfektionsmittel. Tote Wildvögel und insbesondere tote Wasservögel sollten innerhalb der EU nicht transportiert werden.

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