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EU eröffnet weitere Vertragsverletzungs-verfahren gegen Österreich

Die EU macht beim Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ernst.
Die EU macht beim Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ernst. ©APA
Nicht nur wegen der Indexierung der Familienbeihilfe, der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie und der Umweltverträglichkeitsprüfung beschäftigt Österreich die EU-Kommission. Am Donnerstag kündigte die EU-Behörde in Brüssel an, Vertragsverletzungsverfahren wegen Versäumnissen im Bereich der öffentlichen Beschaffung, der Finanzmarktregulierung und der Steuerbetrugsbekämpfung einzuleiten.
Ö: Bei Vertragsverletzungen über Schnitt
EU startet Verfahren gegen Österreich

Österreich ist damit aber nicht alleine. Auch Irland forderte die EU-Kommission mit einem Mahnschreiben auf, jene Zinsbegrenzungsmaßnahme umzusetzen, welche die EU-Richtlinie zur Steuervermeidungspraktiken vorsieht. Ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Anpassung der nationalen Gesetzgebung an EU-Recht im Bereich der strafrechtlichen Sanktionen für Marktmissbrauch eröffnete die Kommission neben Österreich gegen Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien.

Versäumnisse bei Einhaltung verschiedener Prinzipien

Nur das zusätzliche Mahnschreiben wegen der Sanierung einer Sondermüllhalde im Bereich von Wiener Neustadt betrifft alleine Österreich. Der Auftrag im Wert von 167 Millionen Euro sei nicht EU-weit ausgeschrieben worden, wie dies die EU-Gesetzgebung für öffentliche Auftragsvergaben von über 144 Mio. Euro vorsieht, beanstandet die EU-Behörde. Bereits im Juli 2018 wurde Österreich wegen Versäumnissen bei der Einhaltung der Prinzipien von Transparenz, Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung durch den öffentlichen Auftraggeber BALSA (Bundesaltlastensanierungsgesellschaft m.b.H.) ermahnt.

Überdurchschnittlich viele Verfahren gegen Österreich

Österreich ist mit überdurchschnittlich vielen Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission konfrontiert. Von 1.571 offenen Verfahren in allen 28 EU-Ländern per Jahresende 2018 liefen 66 gegen die Alpenrepublik. Damit lag Österreich an neunter Stelle, was die Häufigkeit von Beanstandungen seitens Brüssel anbelangt.

In 34 der 66 heimischen Fälle monierte die Kommission eine zu späte Umsetzung von EU-Vorgaben. Der Rest teilt sich auf nicht korrekte Implementierungen von Unionsregeln sowie regelwidrige Regulierungen und Entscheidungen des eigenen Landes auf.

(APA)

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