Erstmals solle damit in den Gesetzen der EU-Länder einheitlich und sektorübergreifend festgelegt werden, was als Korruption gelte und wie sie zu bestrafen sei, teilte der Rat der EU-Staaten nach Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament mit. Die Regeln sollen sowohl in der privaten Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung Anwendung finden.
Brüssel. Als strafbare Korruption sollen in der gesamten EU etwa die Bestechung im öffentlichen und privaten Sektor, die Veruntreuung sowie Behinderung der Justiz gelten. Auch für das Verhalten in öffentlichen Ämtern soll es künftig einheitliche Standards geben.
Auch die Mindesthöhe von Strafen ist festgelegt
Zudem legen die neuen Regeln fest, wie die Nationalstaaten Delikte im Zusammenhang mit Korruption bestrafen müssen. Laut Mitteilung drohen Tätern je nach Vergehen Freiheitsstrafen von mindestens drei bis mindestens fünf Jahren. Außerdem soll auch einheitlich festgelegt sein, in welchen Fällen Amtsträger, die sich der Korruption schuldig gemacht haben, ihren Posten verlieren.
Die Höhe von Geldstrafen für Unternehmen in Korruptionsfällen soll von deren weltweitem Gesamtumsatz abhängen, wie es heißt. Um den Straftaten vorzubeugen, soll jedes EU-Land ein Zentrum zur Korruptionsbekämpfung einrichten. Die Mitgliedstaaten sollen demnach auch erfassen, welche Berufe und Branchen besonders von Korruption betroffen sind.
Europaabgeordneter sieht verpasste Chance
Der Grünen-Politiker und Europaabgeordnete Daniel Freund sagte, mit den neuen Regeln verhindere die EU, dass einzelne Mitgliedstaaten bestimmte Taten einfach straffrei stellten. "Genau das ist zum Beispiel in Italien und Ungarn bereits vorgekommen." Gleichzeitig sei eine Chance verpasst worden, da die Mitgliedstaaten nicht bereit gewesen seien, die Anzahl der Korruptionsfälle in ihren Ländern künftig offenzulegen, fügte Freund hinzu.
Die EU-Kommission hatte im Mai 2023 Vorschläge zur EU-weit einheitlichen Korruptionsbekämpfung gemacht. Die Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden.
(APA/DPA)
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