Dieses Gesetz sieht vor, dass ein Nicht-Landwirt ein landwirtschaftliches Grundstück nicht mehr kaufen kann, wenn ein Bauer sein Interesse daran bekundet. Darüber hinaus muss laut dem Gesetz eine künftige landwirtschaftliche Nutzung durch einen Bauer in einem landwirtschaftlichen Betrieb gewährleistet werden. Österreich habe zwar einige Bedenken der Kommission bereits berücksichtigt, doch sei das Vorarlberger Grundverkehrsgesetz in einigen Aspekten “immer noch unverhältnismäßig” und “noch nicht vollständig mit dem freien Kapitalverkehr vereinbar”.
Die Brüsseler Behörde hatte bereits im Dezember 2008 Österreich in einer zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens aufgefordert, Bestimmungen über den Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz zu ändern. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Erhält die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.