EU-Bann gilt bald für alle Glühbirnen
Diesmal betrifft es die 40- und 25-Watt-Glühbirnen. Offiziell gilt nun nach Beendigung des im September 2009 begonnenen Stufenplans, dass Glühlampen mit Leuchtfaden aller Watt-Klassen innerhalb der Europäischen Union nicht mehr erzeugt oder hierher importiert werden dürfen.
Nur Restbestände dürfen verkauft werden
Lediglich Restbestände dürfen verkauft werden. Hier scheinen manche Elektro-Onlinehändler noch einige Vorräte zu haben. Selbst die 100-Watt-Lampe, die 2009 aufgrund der Öko-Design-Richtlinie der EU als erste langsam verschwinden hätte sollen, ist weiterhin bestellbar. Wer als Konsument trotz des hohen Stromverbrauchs nicht auf die alte Birne verzichten will, hat laut einem Anfang August gesendetem Beitrag des Ö1-“Morgenjournal” ebenso die Möglichkeit, diese in Form einer Speziallampe zu erwerben. Mit dem Verpackungshinweis “Nicht für den Haushalt geeignet” versehen, verstößt der Verkauf nicht gegen EU-Recht.
Energiesparlampen gehören auf den Sondermüll
Das Ziel der Vorschrift war ein geringerer Stromverbrauch und damit ein verminderter, umweltschädlicher Kohlendioxidausstoß durch die als Alternative vorgesehenen Energiesparlampen. Als stromsparende Leuchtstofflampen enthalten diese eine geringe Menge Quecksilber und dürfen deswegen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie sind laut Umweltbundesamt Sondermüll. Konsumenten können die Leuchtstofflampen entweder bei den Problemstoffsammelstellen oder direkt beim jeweiligen Händler zurückgeben, so die Sprecherin des Fachverbandes Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI). Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) empfiehlt auf APA-Anfrage beim Kauf der sogenannten Kompaktleuchtstofflampen solche mit speziellen Schutzglas zu bevorzugen, um so den Lampenbruch zu vermeiden. (APA)
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