Aufgabe dieses Gremiums ist es, die Rechte von Patienten an öffentlichen und privaten Krankenanstalten bei klinischen Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, bei Anwendungen neuer medizinischer Methoden und bei medizinischen Forschungsvorhaben am Menschen zu wahren, so Gesundheitsreferent Landesstatthalter Hans-Peter Bischof.
Klinische Forschung am Patienten ist für den medizinischen Fortschritt unverzichtbar und daher im Interesse der Gesellschaft. “Es muss aber sichergestellt sein, dass Forschung am Menschen nur in verantwortungsbewusster Weise im Sinne der Deklaration von Helsinki betrieben wird. Dabei geht es zum einen um ethische Fragen, zum anderen um die medizinisch-wissenschaftliche Qualität. Dies zu beurteilen ist Sache der Ethikkommission”, so Bischof.
Durch das neue Spitalgesetz wurden die bisherigen Regelungen wesentlich geändert. Musste früher von jedem Rechtsträger einer Krankenanstalt eine Ethikkommission eingerichtet werden, so gibt es nun nur noch eine für das ganze Land Vorarlberg, diese ist einzurichten von der Vorarlberger Landesregierung. Auch die Besetzung des Gremiums wurde erweitert: Neben zwei Ärzten, einem Apotheker, einem Juristen, dem Patientenanwalt, einem Seelsorger und einer Psychologin sind nun auch eine Behindertenvertreterin und ein Biometriker Mitglieder der Ethikkommission.
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