Grund für die Neuverhandlung ist das Urteil des Obersten Gerichtshof, der fünf der zehn Ersturteile zumindest teilweise aufgehoben hat. “Einige der Fakten müssen neu beurteilt werden, weil Feststellungsmängel nahmhaft gemacht wurden. Das heißt die Urteile waren zu wenig gut begründet”, erklärt Klaus Hämmerle von den VN.
Kornelia Ratz pocht auf ihre Unschuld
Während sich Jürgen H. und sein langjähriger Freund Peter H. erneut geständig zeigten, bestritten die restlichen drei angeklagten ehemaligen Justizmitarbeiter die Vorwürfe. “Meine Mandantin hat mit der Fälscherwerkstatt nichts, aber auch gar nichts zu tun”, sagte Bertram Grass, Verteidiger der fünftangeklagten Kornelia Ratz. Die suspendierte Richterin erhofft sich einen Freispruch.
Liveticker vom Testamentsfälscher-Prozess
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