Handel und Verkauf von Räuchermischungen sind seit Samstag behördlich verboten. Damit soll dem einträglichen Geschäft mit sogenannten Research Chemicals, deren Wirkung jener von Cannabis ähnelt, ein Riegel vorgeschoben werden. Bisher war es möglich, diese künstlich hergestellten Mischungen legal zu importieren und anzubieten. Konsumenten waren laut Drogenkoordinator Thomas Neubacher vor allem Jugendliche und junge Erwachsene mit einer gewissen Risikobereitschaft. Ein großes Problem stellte für die Suchtexperten auch der Mangel an Wissen über gesundheitliche Langzeitfolgen dar. Unter Umständen können diese legalen Substanzen gefährlicher als Cannabis sein, sagt SUPRO-Leiter Andreas Prenn.
Verbot über Arzneimittelgesetz geregelt
Gemeinsam mit dem Land machte sich die Werkstatt für Suchtprophylaxe für ein Verbot solcher Räuchermischungen stark. Allerdings sind es nicht die Pflanzen an sich, die eine psychoaktive Wirkung entfalten, sondern verschiedene chemische Zusätze, die aufgesprüht werden, erklärt Thomas Neubacher. Solche Produkte nach dem Suchtmittelgesetz aus dem Verkehr zu ziehen erwies sich als langwierig und aufwändig. Deshalb wird das Verbot nun im Arzneimittelgesetz geregelt. Neu ist auch, dass ganze Substanzgruppen erfasst werden. Früher beschränkte sich das Verbot auf einzelne Stoffe. Das hatte zur Folge, dass oft nur kleine Veränderungen an einer Räuchermischung notwendig waren, um sie wieder in Umlauf zu bringen. Und der Markt hat da schnell reagiert, bestätigt Oswald Wachter von der Suchtgiftabteilung im Landeskriminalamt. Mit der neuen Verordnung können wir nun jedoch aktiv auf den Import und Verkauf solcher Suchtgiftalternativen reagieren, betont Landesstatthalter Markus Wallner. Der Vorarlberger Aufforderung, eine rasche Regelung gegen den Verkauf von gefährlichen Partydrogen zu erlassen, sei Rechnung getragen worden.
Unerwünschte Wirkungen bei Cannabinoide
Thomas Neubacher will die Rolle, die Research Chemicals in der heimischen Suchtmittelszene spielen, nicht überbewerten. Es gebe einen gewissen Kreis von Konsumenten, zu denen unter anderem solche zählen, die wegen bestimmter Auflagen keine Drogen mehr nehmen dürfen. Synthetische Cannabinoide wurden ursprünglich als therapeutische Mittel zur Schmerzlinderung entwickelt. Es war jedoch schwer, die gewünschten Eigenschaften von den unerwünschten psychoaktiven Wirkungen zu trennen. Ende 2008 wurden mehrere Cannabinoide in Rauchmischungen aus Kräutern und Räucherstäbchen entdeckt. Später kamen noch viele andere Produkte auf den Markt. Sowohl Handel wie auch Verkauf und Konsum waren legal. Jetzt ist die Weitergabe strafbar. Dort anzusetzen macht mehr Sinn, als Konsumenten zu jagen, meint Andreas Prenn.
Hohe Verwaltungsstrafen
Das Verbot wird vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitsministerium sowie von der Exekutive kontrolliert. Bei Nichtbeachtung fallen Verwaltungsstrafen bis zu 25.000 Euro an. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich die Summe. Dass eine weitreichende Handhabe geschaffen wurde, sei auf jeden Fall zu begrüßen, so Oswald Wachter. Inwieweit sich die Arbeit der Polizei und damit die Kontrollen ändern, könne er derzeit aber noch nicht sagen. Bislang wurden die Hanfläden durch Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums regelmäßig kontrolliert. Die Polizei informierte auf Verdacht hin.
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