AA

"Es geht um Ausmaß der Haftung"

Bregenz (VN) -  Ein Kind mit Behinderung ist kein Schaden: Soweit sind sich alle einig. Der Entwurf zur notwendigen Änderung im Schadenersatzrecht, der eine Haftungsfreistellung vorsieht, wenn der Arzt eine Behinderung im Zuge der allgemeinen Mutter-Kind-Pass-Untersuchung übersieht, sorgt hingegen für Kontroversen.
Emil bewegt die Menschen
Fall Emil: Klage wird eingestellt
Initiative Emil ist erfolgreich
Initiative Emil Pressekonferenz

Die Regierungsparteien liegen sich ebenso in den Haaren wie die Gynäkologen. Vor allem, seit der Fetalmediziner Prof. Dr. Peter Husslein verlauten ließ, die Kollegenschaft würde nur mit der Schadenersatzdrohung im Nacken sorgfältig arbeiten. Heimische Frauenärzte sehen die Gesetzesvorlage ebenfalls kritisch. Andererseits gibt es für die Justizministerin auch Rückendeckung aus Vorarlberg.

 

4-Parteien-Antrag

In einem Brief teilte Landtagsvizepräsidentin Dr. Gaby Nußbaumer Claudia Bandion-Ortner unlängst mit, es sei ihr ein großes Bedürfnis, sie im Bemühen um eine Änderung des Schadenersatzrechts in Bezug auf ein „unerwünschtes“ Kind zu bestärken. Nußbaumer hatte nach umstrittenen höchstgerichtlichen Urteilen zu dieser Thematik einen 4-Parteien-Antrag initiiert, in dem das Land aufgerufen wurde, bei der Bundesregierung für eine rechtliche Klarstellung in Form eines entsprechenden Gesetzesvorschlages einzutreten, wonach der Unterhaltsaufwand für ein unerwünschtes Kind, egal ob mit oder ohne Behinderung, nicht schadenersatzfähig ist, sondern nur insoweit, als ein außerordentlicher Mehraufwand entsteht.

 

Beratungsstandards einhalten

Dass die Diskussion um eine Gesetzesänderung nun so oberflächlich geführt werde, ärgert Gaby Nußbaumer. „Das gesellschaftspolitische Problem, das dahinter steckt, nämlich die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, wird überhaupt nicht thematisiert“, merkt sie kritisch an. Und verweist darauf, dass auch die Ärzte nach den unterschiedlichen Richterentscheidungen eine gesetzliche Klarstellung wollten. „Jetzt liegt ein Entwurf vor und man hört nur die Bedenkenträger.“ Es könne auch nicht sein, dass ein Arzt nur wegen einer drohenden Haftung richtig handelt. „Die Beratungsstandards sind einzuhalten“, betont sie.

Gegen eine völlige Haftungsfreistellung spricht sich Primar Dr. Hans Concin aus. „Jeder ist für das, was er tut, verantwortlich“, meint der Leiter der Gynäkologie und Geburtshilfe im LKH Bregenz. Das gewährleiste Qualität. Deshalb dürften auch Ärzte nicht ausgenommen werden. Der Knackpunkt ist seiner Ansicht nach das Ausmaß der Haftung. „Es muss eine Obergrenze geben“, fordert er. Für alles, was darüber hinausgehe, sei der Staat zuständig. Denn die Sache habe in erster Linie mit dem Umgang von Menschen mit Behinderung zu tun.

 

„Privilegierte Ärztegruppe“

Auch Primar Dr. Walter Neunteufel vom KH Dornbirn könnte sich eine Haftungsobergrenze vorstellen, nicht jedoch den gänzlichen Wegfall der Haftung. „Ich habe Mühe nachzuvollziehen, warum eine kleine privilegierte Ärztegruppe, nämlich jene der Pränatalmediziner, aus der Haftung entlassen werden soll“, räumt er unverblümt ein. Neunteufel befürchtet wie Concin, dass alles andere zu einer Qualitätsminderung führen könnte. Er glaubt auch nicht, dass eine Haftungsfreistellung weniger Untersuchungen bringt. Seine Einschätzung: „Die Frauen sind sehr gut informiert und das Wichtigste für sie ist ein gesundes Kind. Deshalb werden die meisten weiterhin alle Untersuchungen, die möglich sind, wollen.“

Eltern, die zu ihrem behinderten Kind stehen, müssten insgesamt besser unterstützt werden, so der Gynäkologe. Das Land werde sich den Gesetzesentwurf genau ansehen, versichert Landesstatthalter Markus Wallner. Auf jeden Fall müssten die Beibehaltung der Qualitätsstandards in der Pränataldiagnostik sowie die umfassende Aufklärung und Entscheidungsfreiheit der Eltern sichergestellt sein.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • "Es geht um Ausmaß der Haftung"