Frauen, die ihre berufliche Karriere für die häusliche Betreuung der Kinder oder für Altenbetreuung unterbrochen haben, dürften durch die geplante Pensionsreform nicht benachteiligt werden, unterstrich Schmid. Schmid geht es darum, dass Kindererziehung und Altenbetreuung als Leistungen anerkannt und nicht durch Minderung sozialer Leistungen geradezu bestraft werden: „Die Erfüllung der Erziehungs- bzw. Betreuungsaufgabe innerhalb der Familie darf nicht dafür verantwortlich sein, dass Frauen durch die Verlängerung des Bemessungszeitraumes eine deutlich niedrigere Pension bekommen“, schreibt die Sozial- und Familienreferentin der Vorarlberger Landesregierung.
Vielmehr müsste Erziehungs- bzw. Betreuungsarbeit bei der Bemessung der Pension besser berücksichtigt werden, „egal ob die Frauen in dieser Zeit nicht berufstätig sind oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen“. Dies kann laut LR Schmid entweder durch eine höhere Bemessungsgrundlage für die pensionsbegründenden Erziehungs- bzw. Betreuungszeiten oder durch Berücksichtigung des Durchschnittseinkommens bei der Bemessung der Kindererziehungs- bzw. Betreuungszeiten geschehen.
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