In den neuen Dienstverträgen heißt es in Bezug auf physischen, psychischen, sexuellen oder emotionalen Missbrauch nun explizit: Erweist sich der Verdacht nach objektiver Prüfung durch die zuständigen Instanzen als begründet, stellt dies einen Grund zur fristlosen Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber dar.
Zuständige Instanz sei eine neu geschaffene Untersuchungskommission, der vier – vom Erzbischof ernannte – Mitglieder angehören. Nach Prüfung eines Falles soll der Erzbischof entscheiden, welcher der Vorschläge – rechtliche, medizinische oder therapeutische Maßnahmen oder auch die Entlassung – umgesetzt wird.
Anders als die Laien-Mitarbeiter können Priester nicht gekündigt werden – zumal es mit diesen in der Regel keine Verträge gibt. Es ist das weltweit gültige katholische Kirchenrecht anzuwenden. Aber auch in solchen Fällen soll die Kommission befasst werden und dem Erzbischof einen Bericht vorlegen. Der Bischof muss den Geistlichen ab dessen Weihe aber jedenfalls bis zum Lebensende versorgen, schreibt die Presse. In der Erzdiözese betrage die monatliche Unterhaltszahlung für Priester zwischen 1.050 und 2.000 Euro brutto; Kürzungen seien jederzeit möglich.
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