Neuerungen bei Wahlberechtigung
Nicht nur das aktive Wahlrecht wurde von 18 auf 16 herabgesetzt, auch ausländische Unionsbürger können kommenden Sonntag von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Bei den letzten Gemeindewahlen mussten EU-Bürger extra einen Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei stellen, nun bekommen sie die Stimmzettel automatisch zugestellt. Voraussetzung ist, dass die ausländischen Unionsbürger ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde haben und kein Wahlausschließungsgrund, wie eine strafrechtliche Verurteilung, vorliegt, erklärt Andrea Schenkermayr Sachbearbeiterin des Landes Vorarlberg in Sachen Wahlangelegenheiten. Auch die Aufenthaltsdauer spielt bei der Wahlberechtigung eine Rolle. Ein fremder Unionsbürger, der noch kein ganzes Jahr über einen Hauptwohnsitz in Vorarlberg verfügt und voraussichtlich nur vorübergehend hier ist, bekommt kein Wahlrecht. Dies treffe besonders auf Saisonarbeiter zu, sagt Schenkermayr.
Wahlrecht für Kommunalwahlen
Der Grund für diese neue Regelung bestehe in der Abschaffung der Wahlpflicht für Gemeindewahlen im Jahre 2004. Der Landesgesetzgeber hat diese Barriere nun abgeschafft, so Schenkermayr. Für die Landtagswahlen erhalten Auslandsunionsbürger nach wie vor kein Wahlrecht, da dies die Bundesverfassung nicht vorsieht. Hierfür ist die österreichische Staatsbürgerschaft Pflicht.
Video: Andrea Schenkermayr erklärt das Wahlrecht für Ausländer-Unionsbürger
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