Seit Juli dürfen Blitzknallkörpern, auch bekannt als Schweizerkracher oder Piraten, in Österreich nicht mehr verkauft werden. Zu laut sind die beliebten Kracher, deren Spitzenlautstärke weit über den erlaubten 120 Dezibel liegen. Wer noch welche im Keller auf Lager hat, kann beruhigt sein: Die noch vorhandenen Vorräte dürfen bis Juli 2017 aufgebraucht werden. Dann ist jedoch Schluss mit den lauten Knallkörpern, denn auch der Import ist verboten.
Handel setzt auf Raketen
Bis dahin könne man Schweizerkracher ohne Bedenken verwenden – bei entsprechender Lagerung. Ansonsten drohen die Blitzknallkörper von selbst zu explodieren, warnen Handelsvertreter. Vom Verbot der Schweizerkracher selbst erwartet man keine Verkaufseinbußen. Der Trend gehe seit Jahren hin zu Feuerwerk mit optischen statt akustischen Effekten. Auch bleiben Knallkörper mit geringerer Lautstärke weiterhin erlaubt.
Strafen bis 3.600 Euro
Grundsätzlich empfiehlt sich der Kauf von österreichischer Ware, ausländischen Feuerwerkskörpern fehlt meist die Zulassung. Der Besitz und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, die keine Kategorien- bzw. Klassenzugehörigkeit, keine deutschsprachige Gebrauchsanweisung und keine Abgabenbeschränkungen enthalten, ist ebenfalls verboten. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro.
Allein 2012 gab es in Vorarlberg über 900 Anrufe bei der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle aufgrund von Feuerwerk, die Feuerwehr selbst musste zu 23 Einsätzen ausrücken.
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